Für dich und andere solche Blender (ähnlich Guttenberg), die hier steif und fest die Unwahrheit sagt und behauptet, da sei bloß falsch zitiert worden: Hier ein Beispiel... und davon gibt es HUNDERTE!Zitat von Heinz_Baer
Nachdem ich jetzt mal gelesen habe, was alles in der Doktorarbeit übernommen wurde bin ich doch etwas überrascht. Trotzdem ist die anfängliche Aussage von randfee "100 Seiten abgeschrieben" totaler Unfug, denn es geht nur um einzelne Sätze. Auch gibt es einen Vermerk "vergleiche", der hier absolut außer Acht gelassen wird. Deshalb bleibt meine anfängliche Meinung:
Zitat von Guttenberg_Dissertation
Eine ähnliche Situation lag auch zugrunde als die Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde Verschiedene Modelle waren für den deutschen Staat angedacht worden. Am Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten. Allerdings mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes GG sich in Herrenchiemsee nicht auf einen Bundesstaat nach US amerikanischem Vorbild verständigen Das GG hat damit den Föderalismus europäischen Typs bereits ziemlich klar vorbereitet Institutionelle Verflechtungen gemäß dem Grundsatz von Macht und Einflussteilung anstelle der US amerikanischen Trennung von den Landesregierungen bestückt und zwingt die Länder damit zur Zusammenarbeit und zur Zustimmung bei bundesstaatlichen Aufgaben "kooperativer Föderalismus". Der "unitarische Bundesstaat" K Hesse vgl ders Der unitarische Bundesstaat 1962 unterscheidet nach Kompetenzarten er hat es aber dennoch geschafft das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben" in die Verfassung zu integrieren. Allerdings befanden sich auch die deutschen Länder in der "Stunde Null" auf einer gemeinsamen Ausgangsbasis wodurch eine einheitliche Einteilung der Länder in der Verfassung erleichtert wurde. Insofern war die Einteilung der Stimmrechte pro Bundesstaat und die Einordnung der Staatsaufgaben in Bundes und Landeskompetenzen nur in der Sache umstritten.Zitat von Dr_Andreas_Schwaab
Eine ähnliche Situation lag auch zugrunde, als die Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde. Verschiedene Modelle waren für den deutschen Staat angedacht worden; am Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten. Allerdings mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes sich in Herrenchiemsee nicht auf einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild verständigen. Das Grundgesetz hat damit den Föderalismus europäischen Typs bereits ziemlich klar vorbereitet: Institutionelle Verflechtungen gemäß dem Grundsatz von Macht- und Einflussteilung anstelle der US-amerikanischen -trennung: Der deutsche Bundesrat wird von den Landesregierungen bestückt und zwingt die Länder damit zur Zusammenarbeit und zur Zustimmung bei bundesstaatlichen Aufgaben ("kooperativer Föderalismus"). Der unitarische Bundesstaat (Konrad Hesse) unterscheidet nach Kompetenzarten; er hat es aber dennoch geschafft, das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben" in die Verfassung zu integrieren. Allerdings befanden sich auch die deutschen Länder in der "Stunde Null" auf einer gemeinsamen Ausgangsbasis, wodurch eine einheitliche Einteilung der Länder in der Verfassung erleichtert wurde. Insofern war die Einteilung der Stimmrechte pro Bundesstaat und die Einordnung der Staatsaufgaben in Bundes- und Landeskompetenzen nur in der Sache umstritten.