Zitat Zitat von Stalker_Raince Beitrag anzeigen

DICE, März 2010: "We'll never charge for Battlefield Maps"

Quelle: http://www.computerandvideogames.com...tlefield-maps/

DICE, Februar 2011: Erste Details zum (später) kostenpflichtigem DLC Back to Karkand (mit, Überraschung, 4 Battlefield maps)

Quelle: http://www.gamestar.de/spiele/battle...2,2320836.html

DICE, Juni 2012: Battlefield Premium, mit 4 kostenpflichtigen Mappacks für nur 50€! angekündigt.

Quelle: http://www.g4tv.com/thefeed/blog/pos...ium-announced/

DICE hat einen ****** gehalten, nicht ein Jahr hat ihre Aussage gehalten. Es hieß damals noch "Kostenlose DLCs sind Pflicht!", und siehe da? Nun versorgt sich EA mithilfe von DICE dank Betafield Premium jede Menge Geldscheine, mit dem sie sich den ***** abwischen können.

So über den Tisch gezogen habe ich mich damals schon lange nicht mehr gefühlt. Früher war ich noch stolz Battlefield Fan gewesen zu sein, jetzt aber würde ich Battlefail 3 nichtmal mit dem ***** angucken.

Nun was du Versprechen nennst sind Aussagen von Entwicklern die zu diesem Zeitpunkt von reinen Mappacks ausgingen.
In den DLC´s steckt aber mehr als nur Karten die man mit fertigen Assets des Hauptspiels baut.

Das war im übrigen bei dem Mappack von BFBC2 anders. Dies war ein reines Mappack, 4 Karten, mit fertigen Assets aus dem Hauptspiel zusammengestellt.

Was bei BF3 anders ist? Neue Modelle für Fahrzeuge, Gebäude, neue Waffen. Das alles macht, wie jeder Modder weiß der selbst Modelle samt Texturen erstellt, einen höheren Aufwand als 4 Maps im Editor mit Fertigteilen zusammenzusetzen.
Demnach sind es keine Mappacks im herkömmlichen Sinne von Battlefield, von diesen ging der Entwickler im Interview aber scheinbar aus.

Klar man kann sich nun streiten aber wer es realistisch betrachtet, wird mir bestimmt Recht geben.
Im übrige sollte man bedenken dass diese Unternehmen einem Zweck folgen: Profitabler Verkauf von Unterhaltungssoftware.
Ob man das nun gut findet oder nicht. Es ist ein normales Geschäftsgebahren in unserer Gesellschaftsordnung.