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Thema: Wer kennt sich mit Softairs &Co. aus?

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  1. #24
    Semi Pro Avatar von Heinz_Baer
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    Ich hab doch schon was zur Gesetzeslage geschrieben:

    1: Bis 0,5 Joule ab 14 Jahren erlaubt
    2: Bis 7,5 Joule ab 18 Jahren erlaubt
    3: Über 7,5 Joule nur mit Waffenbesitzkarte
    4: Waffen ab 18 dürfen nur auf Privatgrundstück oder Schießbahnen bebutzt werden, die Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen. Das Führen ist nur erlaubt, wenn man sich auf dem Weg zu einem dieser Orte befindet.
    5: Waffen ab 18 dürfen nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit geführt werden , also immer ungeladen. Munition und Waffe müssen getrennt geführt werden, also nicht in einer Tasche.
    6: Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen . In wie weit 0,5 Joule Softairs hier ausgenommen sind, weiß ich nicht.



    @Crysistense: Ein Waffenschein ist was ganz anderes. Den brauchst du zum Beispiel, um deine Waffe ab 18 in der Öffentlichkeit zu führen. Soweit ich weiß, wird ein Waffenschein aber nicht mehr für Waffen ausgegeben, die keine Waffenbesitzkarte erfordern, also nicht mehr für Waffen, die man ab 18 frei erwerben kann. Der Waffenschein wird sowieso nur in Ausnahmefällen vergeben. Ich hab mal gehört, dass ihn in ganz RLP nur einer hat. Wozu sollte man auch seine Waffe geladen in der Öffentlichkeit mit sich rumtragen? Für alles andere braucht man eh nur eine Waffenbesitzkarte, wobei jede Waffe einzeln genehmigt werden uss.
    Geändert von Heinz_Baer (22.05.2008 um 14:57 Uhr)

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