Ergebnis 1 bis 10 von 169

Thema: Wer kennt sich mit Softairs &Co. aus?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Semi Pro Avatar von Heinz_Baer
    Registriert seit
    27.03.2007
    Beiträge
    1.204

    Standard

    Ich wollte mich auch noch auf Matrix beziehen:
    Pauschal gesagt ist jede CO2 Pistole stärker als die stärkste Airsoft. Mit entsprechender Munition kann man damit 1mm Alublech lochen. Auch dicke Glasflaschen locht man damit, Softairs zertrümmern sie oft nur.

    @IceWolf: Dein Luftgewehr hatte maximal 7,5 Joule, alles darüber erfordert eine Waffenbesitzkarte.

    Nachteil bei Stahlkugel mit erhöhter Durchlagskraft ist oft die Präzision. Die Geschosse sind leichter und deshalb weniger genau.
    Geändert von Heinz_Baer (21.05.2008 um 22:49 Uhr)

  2. #2
    Professional Avatar von HunT
    Registriert seit
    19.12.2007
    Beiträge
    2.857

    Standard

    CO2 Waffen sind bei den meisten OPs wegen der zu hohen Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

    Genauso wenig wie Airsoft Miniguns -> http://de.youtube.com/watch?v=ZsfY_4vWN5A
    "Mit dem Wort 'Zufall' gibt der Mensch nur seiner Unwissenheit Ausdruck."
    (Laplace, frz. Astronom u. Mathematiker, 1749-1827)

  3. #3
    User Avatar von Cry-Fan
    Registriert seit
    07.09.2007
    Beiträge
    15

    Standard

    Ich würde gern wissen, was der Unterschied zw. einer AEG- und einer Federdruck-Softair ist (und welches besser ist). Lohenen sich eigentlich Modelle um die 60-80 €um hin und wieder *rumzuballern*
    Geändert von Cry-Fan (22.05.2008 um 01:51 Uhr)

  4. #4
    Professional Avatar von HunT
    Registriert seit
    19.12.2007
    Beiträge
    2.857

    Standard

    Zitat Zitat von Cry-Fan Beitrag anzeigen
    Ich würde gern wissen, was der Unterschied zw. einer AEG- und einer Federdruck-Softair ist (und welches besser ist). Lohenen sich eigentlich Modelle um die 60-80 €um hin und wieder *rumzuballern*
    AEG = Automatic Electro Gun heißt soviel wie, dass der Motor in dieser Waffe, der die Kugeln aus dem Magazin holt und diese aus dem Lauf feuert durch einen Akku betrieben wird. In Deutschland sind allerdings nur Softairs bis 0,5J als AEG erlaubt. Alle Softair Marker über 0,5J sind S-AEGs (Semi - Automatic Electric Gun) und dürfen ohne Genehmigung der Polizei nicht als AEG verkauft oder umgebaut werden. Bei AEGs braucht man lediglich das Magazin in den Marker einzuführen und schon kann man losballern.

    Bei Federdruck-Softair ist es wie bei einer Armbrust. Man spannt die Feder im Lauf und kann danach abkrümen. Allerdings muss man nach jedem Schuss erneut spannen, um die nächste Kugel abzufeuern.

    Wie gesagt: Wer mal eben im Garten just for Fun paar Dosen umschießen will oder selbst noch keine 18 ist, dem kann ich die 0,5J Softairs empfehlen. Kosten in der Regel 30 - 150€. Sind meist aus normalem Kunststoff und haben viele Abweichungen vom Original.

    Wer jedoch bei öffentlichen OPs mitmachen möchte, dem wäre eine Softair ab 18 besser beraten. Denn diese sind robust, oft aus fast dem selben Material wie eine echte Waffe (Also Gehäuse usw.), wiegen oft wie die echten Exemplare und werden äußerlich 1:1 übernommen. Quasi ein täuschend echte Softair Waffe auf den ersten Blick. Die Softairs ab 18 fangen in der Regel ab 1,0J an, was mindestens 30m Reichweite ausmacht, je nach Wind und Wetter. Bei dem hartem Spielgebrauch bei OPs ist es umso wichtiger, die teuren Modelle zu nehmen, da die billigen Modelle erstens keinen Spaß machen und zweitens zu schnell kaputt gehen.
    "Mit dem Wort 'Zufall' gibt der Mensch nur seiner Unwissenheit Ausdruck."
    (Laplace, frz. Astronom u. Mathematiker, 1749-1827)

  5. #5
    Semi Pro Avatar von Calvin001
    Registriert seit
    29.12.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.277

    Standard

    Das heißt also, wenn ich mir z.B. eineCybergun AK47-S Klappschaft, BAX, S-AEG mit 0,8 Joule kaufen würde, müsste ich dann noch extra zur Polizei gehen? Oder regelt das der Laden für mich? (In dem Fall jetzt airsoft24.de)

  6. #6
    Professional Avatar von CRYSISTENSE
    Registriert seit
    09.04.2007
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    2.841

    Standard

    Was sollen die regeln? Normalerweise bekommt man ab 0,5Joule einen "Waffenschein", also praktisch einen Ausweis für die Waffe. Da kann der Polizist oder wer auch immer das kontrolliert, gleich sehen, ob das Teil echt ist oder nicht.

    Soweit ich weis, darf man softguns in der Öffentlichkeit führen, allerdings nur bis 0,5 Joule. Wenn sie mehr haben, müssen sie in mindestens zwei Teile zerlegt sein oder so ähnlich. Schießen darf man mit allen Klassen nur auf Privatgrundstück oder in abgesperrten Gebieten. Da sollte man sich unbedingt informieren, denn die Strafen bei der Verletzung des Waffengesetzes sind sicher hart. Am besten mal schnell in einem Forum nachfragen, denn das muss zu 100% klar sein.
    The mind is a cage, but there is no prisoner inside

  7. #7
    Semi Pro Avatar von Heinz_Baer
    Registriert seit
    27.03.2007
    Beiträge
    1.204

    Standard

    Ich hab doch schon was zur Gesetzeslage geschrieben:

    1: Bis 0,5 Joule ab 14 Jahren erlaubt
    2: Bis 7,5 Joule ab 18 Jahren erlaubt
    3: Über 7,5 Joule nur mit Waffenbesitzkarte
    4: Waffen ab 18 dürfen nur auf Privatgrundstück oder Schießbahnen bebutzt werden, die Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen. Das Führen ist nur erlaubt, wenn man sich auf dem Weg zu einem dieser Orte befindet.
    5: Waffen ab 18 dürfen nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit geführt werden , also immer ungeladen. Munition und Waffe müssen getrennt geführt werden, also nicht in einer Tasche.
    6: Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen . In wie weit 0,5 Joule Softairs hier ausgenommen sind, weiß ich nicht.



    @Crysistense: Ein Waffenschein ist was ganz anderes. Den brauchst du zum Beispiel, um deine Waffe ab 18 in der Öffentlichkeit zu führen. Soweit ich weiß, wird ein Waffenschein aber nicht mehr für Waffen ausgegeben, die keine Waffenbesitzkarte erfordern, also nicht mehr für Waffen, die man ab 18 frei erwerben kann. Der Waffenschein wird sowieso nur in Ausnahmefällen vergeben. Ich hab mal gehört, dass ihn in ganz RLP nur einer hat. Wozu sollte man auch seine Waffe geladen in der Öffentlichkeit mit sich rumtragen? Für alles andere braucht man eh nur eine Waffenbesitzkarte, wobei jede Waffe einzeln genehmigt werden uss.
    Geändert von Heinz_Baer (22.05.2008 um 14:57 Uhr)

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •