zu1. gebe ich dir recht!
zu2. vielleicht hast du dich da ein wenig verschrieben aber für die Artikelbeschreibung haftet der Verkäufer, soll heißen wenn da alles ganz ordnungsgemäß verfasst wurde und die Grafikkarte dennoch unter den eigentlichen Marktpreisen verkauft wird. Kann man sich bei Abgabe und evtl. Kauf nicht Strafbar machen. Wäre ja auch schön bescheuert wenn das STGB so etwas aufführen würde. Im Falle gegen den Käufer....
Hehlerei kann einem selbst nur dann eine Anzeige bringen wenn man gegen den Verkäufer anzeige erstattet und dann rauskommt das die Karte geklaut ist. Bei Hardware würde ich mir aber keine allzu großen Hoffnungen einer Überprüfung der Seriennr. bei der Polizei oder dem LKA machen. Die sind damit zu überfordert als das sie es prüfen würden, es sei den es ist ein Laptop!![]()







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