Nicht unbedingt - das hängt recht stark vom Ermessen der Richter ab.
Aber worauf sollte man in diesem konkreten Fall plädieren? Geistige Umnachtung während des Kaufvorgangs? Die Ungereimtheiten sind schlichtweg zu offensichtlich.
Meiner Meinung nach hat sich tatsächlich jeder Käufer hier schuldig gemacht, sofern es sich um Hehlerware handelt.





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