naja das ist nicht halt legal, dass ist halt des
wie gesagt, schauen wir mal wie es in den nächsten tagen es dann die kommentare von anderen leuten kommen
- Crysis2142
Druckbare Version
Ich glaube aber doch :lol: .
Der Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB ist dann nicht erfüllt, wenn der Richter glaubt, dass der Käufer es nicht wusste und nicht, wenn der Käufer angibt es nicht gewusst zu haben. Letzteres ist notwendiges aber nicht hinreichendes Kriterium für einen Freispruch.
Und ich glaube kaum, dass die werten Damen und Herren der Iurisdiktion bei einem offensichtlich unprofessionell dargebotenen, unseriösen Angebot, welches einen festen Preis fordert, der nicht einmal bei einem Drittel des Marktpreises liegt, von der Unwissenheit des Käufers ausgehen kann oder sogar darf.
Andernfalls würden sie dem Kunden geistige Insolvenz bestätigen... :D
Kurz und knapp wenn du geklaute Ware in dem Fall kaufst machst du dich strafbar
Nicht unbedingt - das hängt recht stark vom Ermessen der Richter ab.
Aber worauf sollte man in diesem konkreten Fall plädieren? Geistige Umnachtung während des Kaufvorgangs? Die Ungereimtheiten sind schlichtweg zu offensichtlich.
Meiner Meinung nach hat sich tatsächlich jeder Käufer hier schuldig gemacht, sofern es sich um Hehlerware handelt.
1. Natürlich macht der Händler sich strafbar, wenn er Geld von dir kassiert und dir keine Ware schickt. Das ist Betrug.
2. Du machst dich auch strafbar, wenn du ein Angebot annimmst, dass schon im Voraus so aussieht, als könnte es geklaute Ware sein. Die Karte kostet normal zwischen 300 und 400 €. Da riechen 100 € doch sehr stark nach Betrug oder Hehlerei (Also Verkauf von geklauter Ware).
Ich würde euch raten die Finger davon zu lassen, bzw den Verkäufer anzuschreiben und ihn zu fragen wie er die so billig anbieten kann.
zu1. gebe ich dir recht!
zu2. vielleicht hast du dich da ein wenig verschrieben aber für die Artikelbeschreibung haftet der Verkäufer, soll heißen wenn da alles ganz ordnungsgemäß verfasst wurde und die Grafikkarte dennoch unter den eigentlichen Marktpreisen verkauft wird. Kann man sich bei Abgabe und evtl. Kauf nicht Strafbar machen. Wäre ja auch schön bescheuert wenn das STGB so etwas aufführen würde. Im Falle gegen den Käufer....:smash::hammer:
Hehlerei kann einem selbst nur dann eine Anzeige bringen wenn man gegen den Verkäufer anzeige erstattet und dann rauskommt das die Karte geklaut ist. Bei Hardware würde ich mir aber keine allzu großen Hoffnungen einer Überprüfung der Seriennr. bei der Polizei oder dem LKA machen. Die sind damit zu überfordert als das sie es prüfen würden, es sei den es ist ein Laptop!:d_biglaugh: