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Thema: GTX280 für 100 Euro

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Mit einer geklauten Karte könnt ich auch gut
    leben *duck* .


  2. #2
    Co-Administrator Avatar von ZaCXeeD
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Mit einer geklauten Karte könnt ich auch gut
    leben *duck* .
    naja das ist nicht halt legal, dass ist halt des

    wie gesagt, schauen wir mal wie es in den nächsten tagen es dann die kommentare von anderen leuten kommen

    - Crysis2142

  3. #3
    Semi Pro Avatar von M@rshall15
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Mit einer geklauten Karte könnt ich auch gut
    leben *duck* .
    Ganz egal wenn ich die bekommen würde, für 100€ könnte sie von mir aus auch geklaut sein. Mach mich damit ja nicht Strafbar

  4. #4
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    Ich glaube aber doch .


  5. #5
    Co-Administrator Avatar von ZaCXeeD
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber doch .
    jaja eigentlich diskutieren wir schon elf Seiten durch

    Ich denke mal fad es langsam zum ende kommen kann, da ja die Auktion schon wieder vorbei ist

    Einfach abwarten was die jetzt schreiben werden

  6. #6
    Semi Pro Avatar von M@rshall15
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber doch .
    Wie denn wenn der Käufer davon doch nichts weis. Der Kunde denkt das es Neuware ist, das alles mir rechten Dingen zu geht. Glaube kaum das er dann eine Geldstrafe oder ähnliches bezahlen muss. Ihm wird dann wenn schon die Karte weggenommen (dem Käufer/Kunden)

  7. #7
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    Zitat Zitat von M@rshall15 Beitrag anzeigen
    Wie denn wenn der Käufer davon doch nichts weis.
    Der Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB ist dann nicht erfüllt, wenn der Richter glaubt, dass der Käufer es nicht wusste und nicht, wenn der Käufer angibt es nicht gewusst zu haben. Letzteres ist notwendiges aber nicht hinreichendes Kriterium für einen Freispruch.

    Und ich glaube kaum, dass die werten Damen und Herren der Iurisdiktion bei einem offensichtlich unprofessionell dargebotenen, unseriösen Angebot, welches einen festen Preis fordert, der nicht einmal bei einem Drittel des Marktpreises liegt, von der Unwissenheit des Käufers ausgehen kann oder sogar darf.
    Andernfalls würden sie dem Kunden geistige Insolvenz bestätigen...

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