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Thema: GTX280 für 100 Euro

  1. #101
    Co-Administrator Avatar von ZaCXeeD
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Mit einer geklauten Karte könnt ich auch gut
    leben *duck* .
    naja das ist nicht halt legal, dass ist halt des

    wie gesagt, schauen wir mal wie es in den nächsten tagen es dann die kommentare von anderen leuten kommen

    - Crysis2142

  2. #102
    Semi Pro Avatar von M@rshall15
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Mit einer geklauten Karte könnt ich auch gut
    leben *duck* .
    Ganz egal wenn ich die bekommen würde, für 100€ könnte sie von mir aus auch geklaut sein. Mach mich damit ja nicht Strafbar

  3. #103
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    Ich glaube aber doch .


  4. #104
    Co-Administrator Avatar von ZaCXeeD
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber doch .
    jaja eigentlich diskutieren wir schon elf Seiten durch

    Ich denke mal fad es langsam zum ende kommen kann, da ja die Auktion schon wieder vorbei ist

    Einfach abwarten was die jetzt schreiben werden

  5. #105
    Semi Pro Avatar von M@rshall15
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    Zitat Zitat von Cephei Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber doch .
    Wie denn wenn der Käufer davon doch nichts weis. Der Kunde denkt das es Neuware ist, das alles mir rechten Dingen zu geht. Glaube kaum das er dann eine Geldstrafe oder ähnliches bezahlen muss. Ihm wird dann wenn schon die Karte weggenommen (dem Käufer/Kunden)

  6. #106
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    Zitat Zitat von M@rshall15 Beitrag anzeigen
    Wie denn wenn der Käufer davon doch nichts weis.
    Der Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB ist dann nicht erfüllt, wenn der Richter glaubt, dass der Käufer es nicht wusste und nicht, wenn der Käufer angibt es nicht gewusst zu haben. Letzteres ist notwendiges aber nicht hinreichendes Kriterium für einen Freispruch.

    Und ich glaube kaum, dass die werten Damen und Herren der Iurisdiktion bei einem offensichtlich unprofessionell dargebotenen, unseriösen Angebot, welches einen festen Preis fordert, der nicht einmal bei einem Drittel des Marktpreises liegt, von der Unwissenheit des Käufers ausgehen kann oder sogar darf.
    Andernfalls würden sie dem Kunden geistige Insolvenz bestätigen...

  7. #107
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Kurz und knapp wenn du geklaute Ware in dem Fall kaufst machst du dich strafbar

  8. #108
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    Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
    Kurz und knapp wenn du geklaute Ware in dem Fall kaufst machst du dich strafbar
    Nicht unbedingt - das hängt recht stark vom Ermessen der Richter ab.

    Aber worauf sollte man in diesem konkreten Fall plädieren? Geistige Umnachtung während des Kaufvorgangs? Die Ungereimtheiten sind schlichtweg zu offensichtlich.
    Meiner Meinung nach hat sich tatsächlich jeder Käufer hier schuldig gemacht, sofern es sich um Hehlerware handelt.

  9. #109
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    1. Natürlich macht der Händler sich strafbar, wenn er Geld von dir kassiert und dir keine Ware schickt. Das ist Betrug.

    2. Du machst dich auch strafbar, wenn du ein Angebot annimmst, dass schon im Voraus so aussieht, als könnte es geklaute Ware sein. Die Karte kostet normal zwischen 300 und 400 €. Da riechen 100 € doch sehr stark nach Betrug oder Hehlerei (Also Verkauf von geklauter Ware).

    Ich würde euch raten die Finger davon zu lassen, bzw den Verkäufer anzuschreiben und ihn zu fragen wie er die so billig anbieten kann.
    AMD 2x 2,6, 8800 GTS, 2 Gig RAM

  10. #110
    Lobos
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    Zitat Zitat von makkavelli Beitrag anzeigen
    1. Natürlich macht der Händler sich strafbar, wenn er Geld von dir kassiert und dir keine Ware schickt. Das ist Betrug.

    2. Du machst dich auch strafbar, wenn du ein Angebot annimmst, dass schon im Voraus so aussieht, als könnte es geklaute Ware sein. Die Karte kostet normal zwischen 300 und 400 €. Da riechen 100 € doch sehr stark nach Betrug oder Hehlerei (Also Verkauf von geklauter Ware).
    zu1. gebe ich dir recht!

    zu2. vielleicht hast du dich da ein wenig verschrieben aber für die Artikelbeschreibung haftet der Verkäufer, soll heißen wenn da alles ganz ordnungsgemäß verfasst wurde und die Grafikkarte dennoch unter den eigentlichen Marktpreisen verkauft wird. Kann man sich bei Abgabe und evtl. Kauf nicht Strafbar machen. Wäre ja auch schön bescheuert wenn das STGB so etwas aufführen würde. Im Falle gegen den Käufer....

    Hehlerei kann einem selbst nur dann eine Anzeige bringen wenn man gegen den Verkäufer anzeige erstattet und dann rauskommt das die Karte geklaut ist. Bei Hardware würde ich mir aber keine allzu großen Hoffnungen einer Überprüfung der Seriennr. bei der Polizei oder dem LKA machen. Die sind damit zu überfordert als das sie es prüfen würden, es sei den es ist ein Laptop!
    Geändert von Lobos (10.08.2008 um 09:02 Uhr)

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