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Thema: GTX280 für 100 Euro

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener User Avatar von PiTBull
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    Denke mal das da ein Hacken an der Sache ist.Wer verkauft den so eine GK fuer 100.-€

    Fals es doch kein Fake ist haben die Käufer ein richtig guten Fang gemacht würd ich mal sagen


    P:S. ICh glaube es aber nicht

  2. #2
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Kurz und knapp wenn du geklaute Ware in dem Fall kaufst machst du dich strafbar

  3. #3
    Erfahrener User
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    Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
    Kurz und knapp wenn du geklaute Ware in dem Fall kaufst machst du dich strafbar
    Nicht unbedingt - das hängt recht stark vom Ermessen der Richter ab.

    Aber worauf sollte man in diesem konkreten Fall plädieren? Geistige Umnachtung während des Kaufvorgangs? Die Ungereimtheiten sind schlichtweg zu offensichtlich.
    Meiner Meinung nach hat sich tatsächlich jeder Käufer hier schuldig gemacht, sofern es sich um Hehlerware handelt.

  4. #4
    Erfahrener User
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    1. Natürlich macht der Händler sich strafbar, wenn er Geld von dir kassiert und dir keine Ware schickt. Das ist Betrug.

    2. Du machst dich auch strafbar, wenn du ein Angebot annimmst, dass schon im Voraus so aussieht, als könnte es geklaute Ware sein. Die Karte kostet normal zwischen 300 und 400 €. Da riechen 100 € doch sehr stark nach Betrug oder Hehlerei (Also Verkauf von geklauter Ware).

    Ich würde euch raten die Finger davon zu lassen, bzw den Verkäufer anzuschreiben und ihn zu fragen wie er die so billig anbieten kann.
    AMD 2x 2,6, 8800 GTS, 2 Gig RAM

  5. #5
    Lobos
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    Zitat Zitat von makkavelli Beitrag anzeigen
    1. Natürlich macht der Händler sich strafbar, wenn er Geld von dir kassiert und dir keine Ware schickt. Das ist Betrug.

    2. Du machst dich auch strafbar, wenn du ein Angebot annimmst, dass schon im Voraus so aussieht, als könnte es geklaute Ware sein. Die Karte kostet normal zwischen 300 und 400 €. Da riechen 100 € doch sehr stark nach Betrug oder Hehlerei (Also Verkauf von geklauter Ware).
    zu1. gebe ich dir recht!

    zu2. vielleicht hast du dich da ein wenig verschrieben aber für die Artikelbeschreibung haftet der Verkäufer, soll heißen wenn da alles ganz ordnungsgemäß verfasst wurde und die Grafikkarte dennoch unter den eigentlichen Marktpreisen verkauft wird. Kann man sich bei Abgabe und evtl. Kauf nicht Strafbar machen. Wäre ja auch schön bescheuert wenn das STGB so etwas aufführen würde. Im Falle gegen den Käufer....

    Hehlerei kann einem selbst nur dann eine Anzeige bringen wenn man gegen den Verkäufer anzeige erstattet und dann rauskommt das die Karte geklaut ist. Bei Hardware würde ich mir aber keine allzu großen Hoffnungen einer Überprüfung der Seriennr. bei der Polizei oder dem LKA machen. Die sind damit zu überfordert als das sie es prüfen würden, es sei den es ist ein Laptop!
    Geändert von Lobos (10.08.2008 um 09:02 Uhr)

  6. #6
    Professional Avatar von CRYSISTENSE
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    Wenn die Ware geklaut ist, hat er sicher keine Rechnung dafür, die auf unseren Namen läuft Wenn die Rechnung fehlt, weis man also, was los ist.

    Käufer hat sich bis jetzt nicht bei mir gemeldet und ich hab immerhin 2 dieser Karten gekauft^^
    The mind is a cage, but there is no prisoner inside

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