Nach meinem (nicht mehr ganz aktuellen) Wissenstand in Sachen Waffengesetz, wird das erst als Kriegswaffe angesehen, sobald die Austrittskraft/energie über 7 Joule beträgt, was ja selbst bei kleinen Plastikkugeln zu schweren Körperverletzungen führen kann.
Insofern ist einfach nur untersagt, einen nach oben gemoddete Ab 18 Marker zu benutzen. Auf öffentlichen Spielgeländen wird auch noch von der Orga geprüft, ob alles dem Gesetz entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird man nach Hause geschickt, wenn die Orga gut gelaunt ist, andernfalls wird gleich die Polizei gerufen.





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