ich bin nicht so auf dem Laufenden bei dem Thema, aber ich habe mal gehört, daß man als Auswanderer etwa nach Kanada 1. einen kanadischen Arbeitsplatz (Zusage) vorweisen und ein Mindestkapital mitbringen muß. "Gesinnung" ermitteln zu wollen halte ich hingegen für ne kindische Vorstellung. Wenn ich hier aber lese, wieviele Leute ganz lässig die Bildzeitung lesen, sollte das nu wirklich ein AUSbürgerungsgrund sein oder wenigstens zum Entzug der Wahlberechtigung führen![]()





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