Zitat Zitat von R@ge Beitrag anzeigen
Ja , das Recht auf Bildung , aber erst , wenn ich 500€ überwiesen hab , sonst wird man wieder exmatrikuliert .
In BaWü gibt es ja seit 2009 die neue Geschwisterregelung. Da brauchst Du, wenn Du mindestens zwei Geschwister (egal ob Halb- oder Stief-) und von denen keiner mehr als 6 Semester diese Regelung in BaWü in Anspruch genommen hat keine Studiengebühren zu bezahlen. Unabhängig davon, ob Deine Geschwister schon einen Beruf ausüben, ob sie grade mal 2 Jahre alt sind oder ob sie überhaupt studieren.
Wenn man also das Glück hat, ist es auch in BaWü möglich, günstiger zu studieren. Und hat man eine gescheite UniBib, dann braucht man auch nicht mehr als die Studiengebühren (oder eben nicht) zu bezahlen.