Also:
Ein Spiel KANN in DE indiziert werden! Und zwar dann, wenn die USK die Bewertung verweigert! Das passiert, wenn ein Spiel so brutal ist, dass es massiv gegen moralische Grundsätze verstößt...
Wenn die USK diese Bewertung verweigert (USK 0, 6, 12, 16,18 ), dann befasst sich die BPjM mit dem Spiel. Wenn diese das Spiel als jugendgefährdend einstuft, wird es auf die schwarze Liste gesetzt. Damit ist die Indizierung vollzogen.
Indizierung bedeutet konkret:
1. Das Spiel darf NICHT mehr beworben werden!
2. Das Spiel darf NICHT offen im Laden ausliegen!
3. Das Spiel wird NUR gegen Vorlage des Personalausweise/Führerscheins UNTER der Theke verkauft! (D.h. die volljährige Person geht zum Händler seines Vertrauens und verlangt das Spiel. Dieser vergewissert sich über das Alter des Kunden und greift unter die Theke und das Spiel wandert in eine dezente Plastiktüte...)
4. Das Spiel darf NUR dann weiterverkauft werden, wenn der Besitzer sich ebenfalls vom Alter des Neubesitzers überzeugt.
Falls die USK dem Spiel aber eine Bewertung erteilt, kann das Spiel NICHT mehr nachträglich indiziert werden, es sei denn, bei der Präsentation mit anschließender Bewertung wurden wesentliche Spielinhalte verschwiegen (z.B. durch eine gesonderte Prüfversion, die nicht mit der Verkaufsversion identisch ist). Dann kann die USK ihre Bewertung zurückziehen und die BPjM kommt zum Zuge. Der Hersteller kann dann eine neue Version veröffentlichen, welche dann das Prüfungsverfahren erneut durchläuft.
Man kann indizierte Spiele im Internet bestellen.
Als einige deutsche Beispiele wären hier genannt:
www.okaysoft.de
www.spielegrotte.de
Ausland:
www.gameware.at
Diese Händler haben einen gesonderten Bereich, der NUR dann betreten werden kann, wenn dem Versandhändler deine Daten in Form einer Kopie des Personalausweises vorliegen. Diese Kopie wird per eMail an den Händler geschickt, welcher nach der Überprüfung dem Kunden seine Zugangsdaten zusendet. Mit diesen Daten loggt sich der Kunde auf dem Server des Händlers ein und hat Zugriff auf die Spiele (auch US & GB-Versionen) (Das ganze funktioniert wie eine virtuelle Version der "ab-18-Abteilung" in der örtlichen Videothek...)
Wenn sich der Kunde für ein Produkt entschieden und bezahlt hat, versendet der Händler das Spiel mit dem Aufdruck "eigenhändige Überstellung" an den Kunden.
Der Postbote ist durch den Aufdruck dazu angehalten, vor der Herausgabe des Produkts die Personalien der entgegennehmenden Person zu überprüfen. Die Aushändigung ist nur dann möglich, wenn der Personalausweis & die Adressdaten EXAKT übereinstimmen (als Bsp.: wenn auf dem Paket "Max Mustermann" steht, aber auf dem Personalausweis "Max Peter Mustermann", so wird das Paket NICHT ausgehändigt!).
Falls der Empfänger aus bestimmten Gründen NICHT in der Lage ist, die Ware entgegen zu nehmen, so kann er einer VOLLJÄHRIGEN Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Entgegennahme des Pakets erteilen! Entsprechende Formulare sind bei der örtlichen Postdienststelle zu bekommen.
Diese Person kann dann nach Überprüfung der Personalien das Paket entgegennehmen und MUSS sicherstellen, dass allein der eigentliche Empfänger das Spiel erhält!
Bei dem österreichischen Versand entfällt diese Überprüfung, da dort andere Jugendschutzsysteme gelten!
Bei
www.amazon.de gibt es auch die Möglichkeit, USK18-Titel zu bestellen. Allerdings keine indizierten Titel.
Der Rest läuft genauso wie bei den anderen Händlern ab!
Ich hoffe, ich habe damit einigen hier geholfen!
Regards,
NaDa ^_^