Das stimmt so nicht.
Mängel rügen und zwar unverzüglich (ohne schuldhaftes zögern), gilt nur unter Kaufleuten.
Bei Privatkauf kann man zwar ein Widerrufs- oder Rückgaberecht aussschließen,
aber man ist trotzdem verpflichtet einen lt. Vertrag funktionstüchtigen "PC" zu liefern.
Jetzt geht es ´drum zu klären, wann der PC kaputt ging.Finde diese Privatgeschichten (gerade bei Ebay) nicht so einfach, wie es hier einige hinstellen.
- bei dir
- bei der Post
- bei dem Käufer
Du bist doch bestimmt noch relativ jung?!?
Geh zu deinen Eltern, die haben eine Rechtschutzversicherung und lass dich beraten.





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