Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
Der Käufer ist wiederum aber auch verpflichtet, bevor er das Paket annimmt, in Anwesenheit vom Postbote die Vollständigkeit bzw. zu prüfen ob das Gerät Schäden aufweißt.
Falls es dies tut wird das vor Ort vom Postboten aufgenommen!
Das stimmt so nicht.
Mängel rügen und zwar unverzüglich (ohne schuldhaftes zögern), gilt nur unter Kaufleuten.

Bei Privatkauf kann man zwar ein Widerrufs- oder Rückgaberecht aussschließen,
aber man ist trotzdem verpflichtet einen lt. Vertrag funktionstüchtigen "PC" zu liefern.

Jetzt geht es ´drum zu klären, wann der PC kaputt ging.
  • bei dir
  • bei der Post
  • bei dem Käufer
Finde diese Privatgeschichten (gerade bei Ebay) nicht so einfach, wie es hier einige hinstellen.

Du bist doch bestimmt noch relativ jung?!?
Geh zu deinen Eltern, die haben eine Rechtschutzversicherung und lass dich beraten.