wenn der Versand versichert ist, dann musst du das klären. Da kann auch Gott dein Zeuge sein... // Wenn du zu faul bist um ihm zu helfen, dann ist das dein Problem.
Wenn der Versand ab 6,90 versichert ist und du nachweisen kannst, dass das durch den Versand kaputt ging, dann wird er von der Post entschädigt. Du musst das nur in die Wege leiten. Wie genau das funktioniert, musst du bei der Post erfragen, oder anrufen.
das sehe ich anders. Wenn er drin stehen hatte, dass das Gerät funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft die hier leider nicht erfüllt ist. Man könnte sonst jeden Müll bei ebay loswerden...
wenn es in deiner Auktion stand das keine rückgabe usw dann kann er nix machen!
Ich hatte als Käufer ein Problem mit einer Handtasche für Damen, die war aber nicht Original.
Die Frau hat das nicht in die Auktion rein geschrieben.
Ich habe von ihr eine niegel nagel neue Tasche bekommen, die hat mehrere 100 EUR gekostet und ne Anzeige wegen Betrug (Markenrecht) hat sie auch bekommen. Das ist einige Jahre her, kann ja sein, dass da was abgeändert worden ist.
EDIT: Ich habe den Comment aktualisiert!





Zitieren
