und wenn er sich wegen den 160 EUR anüpisst und vors gericht geht?
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und wenn er sich wegen den 160 EUR anüpisst und vors gericht geht?
@ -Predator-
Du hast doch bei der Ebay-Auktion geschrieben, dass dies ein Privatverkauf ist und somit eine Rückgabe ausgeschlossen ist, also
kann er dir eigentlich nichts anhaben ;)
Gerichtsverfahren wird nichts.. :D
Da ist er selbst schuld.
Hier gibt's was zu einer Betrugsmasche:
http://www.multi-board.com/board/ind...threadID=42369
Ist aber etwas anderes.
ganz sicher?, solche typen sind zu alles fähig
vor Gericht kann er nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eh einstellen, da die 500 EUR Grenze nicht überschritten ist und der hätte dir sagen müssen, dass der Versand gegen Aufschlag der Versandgebühr versichert werden müsste. Zudem ist er nicht im Recht! Dazu gibt es E-Mail.
Entweder du bist Kulant und er schickt dir es zurück und du machst den Kauf rückgängig, oder du bestehst auf dein Recht. Das ist eine reine Gewissenssache.
Der Typ kann höchstens irgendwann vor deiner Tür stehen und dich vermöbeln, aber wegen 160,- EUR???? Bleibt nur die negative Bewertung, aber das kann dir egal sein.
PS: Wenn du ausdrücklich erwähnt hast, dass das Gerät funktioniert und es dann nicht funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft, die das Gerät nicht hat. Dann wird es etwas schwierig.
mal davon abgesehen das ein Paket ab 6.90€ bis 500€ versichert ist!
und du sagtest ja das du es für 9.90€ verschickt hast!
wenn es in deiner Auktion stand das keine rückgabe usw dann kann er nix machen!
das gerät funktionierte am tag des versands und gott ist mein zeuge
wenn der Versand versichert ist, dann musst du das klären. Da kann auch Gott dein Zeuge sein... // Wenn du zu faul bist um ihm zu helfen, dann ist das dein Problem.
Wenn der Versand ab 6,90 versichert ist und du nachweisen kannst, dass das durch den Versand kaputt ging, dann wird er von der Post entschädigt. Du musst das nur in die Wege leiten. Wie genau das funktioniert, musst du bei der Post erfragen, oder anrufen.
das sehe ich anders. Wenn er drin stehen hatte, dass das Gerät funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft die hier leider nicht erfüllt ist. Man könnte sonst jeden Müll bei ebay loswerden...Zitat:
wenn es in deiner Auktion stand das keine rückgabe usw dann kann er nix machen!
Ich hatte als Käufer ein Problem mit einer Handtasche für Damen, die war aber nicht Original.
Die Frau hat das nicht in die Auktion rein geschrieben.
Ich habe von ihr eine niegel nagel neue Tasche bekommen, die hat mehrere 100 EUR gekostet und ne Anzeige wegen Betrug (Markenrecht) hat sie auch bekommen. Das ist einige Jahre her, kann ja sein, dass da was abgeändert worden ist.
EDIT: Ich habe den Comment aktualisiert!
Foofi hat Recht^^
Kann ja auch nicht beabsichtigt kaputte Ware verschicken....
Eigentlich ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware transportfähig zu verpacken,
so dass nicht mehr passieren sollte...wenn doch, zahlt DANN die Post.
Aber wenn du einen PC eine Seite Zeitung wickelst,
bist du schuld ;-) (bsp)