Foofi hat Recht^^

Kann ja auch nicht beabsichtigt kaputte Ware verschicken....

Eigentlich ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware transportfähig zu verpacken,
so dass nicht mehr passieren sollte...wenn doch, zahlt DANN die Post.

Aber wenn du einen PC eine Seite Zeitung wickelst,
bist du schuld (bsp)