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Thema: Ebayproblem

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Semi Pro Avatar von StAgEfrIgHt
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    ich hatte in der auktion als versicherter versandt angegeben, habe aber als unversicher verschickt, der käufer hat aber kein faxen gemacht, aber mich lediglich darauf hingewiesen. wenn du die auktion erstellt kannst du die versandt optionen ja angeben, versichert, päckchen, preis usw.

  2. #2
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    jop habe aber wie gesagt unversichert, kann er mir denn was, wenns eine privatauktion war und somit eine rückgabe ausgeschlossen ist?
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  3. #3
    VIP Avatar von Pat21
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    @ -Predator-
    Zitat Zitat von M3nTo5
    Nein, kann er nicht.
    Wenn er kein versichertes Paket bestellt ist es seine Schuld

  4. #4
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    und wenn er sich wegen den 160 EUR anüpisst und vors gericht geht?
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  5. #5
    VIP Avatar von Pat21
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    @ -Predator-
    Du hast doch bei der Ebay-Auktion geschrieben, dass dies ein Privatverkauf ist und somit eine Rückgabe ausgeschlossen ist, also
    kann er dir eigentlich nichts anhaben
    Geändert von Pat21 (20.11.2009 um 15:16 Uhr)

  6. #6
    Moderator Avatar von M3nTo5
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    Zitat Zitat von -Predator- Beitrag anzeigen
    und wenn er sich wegen den 160 EUR anüpisst und vors gericht geht?
    Gerichtsverfahren wird nichts..
    Da ist er selbst schuld.

    Hier gibt's was zu einer Betrugsmasche:
    http://www.multi-board.com/board/ind...threadID=42369
    Ist aber etwas anderes.
    A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.

  7. #7
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    ganz sicher?, solche typen sind zu alles fähig
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  8. #8
    Prophet
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    Zitat Zitat von -Predator- Beitrag anzeigen
    ganz sicher?, solche typen sind zu alles fähig
    Ja.
    Bevor er wirklich zum Gericht geht , wird er sich erstmal darüber informieren und dann wird ihm auffallen das er Unrecht hat.

  9. #9
    VIP Avatar von foofi
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    Zitat Zitat von -Predator- Beitrag anzeigen
    ganz sicher?, solche typen sind zu alles fähig
    vor Gericht kann er nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eh einstellen, da die 500 EUR Grenze nicht überschritten ist und der hätte dir sagen müssen, dass der Versand gegen Aufschlag der Versandgebühr versichert werden müsste. Zudem ist er nicht im Recht! Dazu gibt es E-Mail.

    Entweder du bist Kulant und er schickt dir es zurück und du machst den Kauf rückgängig, oder du bestehst auf dein Recht. Das ist eine reine Gewissenssache.

    Der Typ kann höchstens irgendwann vor deiner Tür stehen und dich vermöbeln, aber wegen 160,- EUR???? Bleibt nur die negative Bewertung, aber das kann dir egal sein.

    PS: Wenn du ausdrücklich erwähnt hast, dass das Gerät funktioniert und es dann nicht funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft, die das Gerät nicht hat. Dann wird es etwas schwierig.
    Geändert von foofi (20.11.2009 um 18:36 Uhr)

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