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Thema: Ebayproblem

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    VIP Avatar von foofi
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    Zitat Zitat von -Predator- Beitrag anzeigen
    ganz sicher?, solche typen sind zu alles fähig
    vor Gericht kann er nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eh einstellen, da die 500 EUR Grenze nicht überschritten ist und der hätte dir sagen müssen, dass der Versand gegen Aufschlag der Versandgebühr versichert werden müsste. Zudem ist er nicht im Recht! Dazu gibt es E-Mail.

    Entweder du bist Kulant und er schickt dir es zurück und du machst den Kauf rückgängig, oder du bestehst auf dein Recht. Das ist eine reine Gewissenssache.

    Der Typ kann höchstens irgendwann vor deiner Tür stehen und dich vermöbeln, aber wegen 160,- EUR???? Bleibt nur die negative Bewertung, aber das kann dir egal sein.

    PS: Wenn du ausdrücklich erwähnt hast, dass das Gerät funktioniert und es dann nicht funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft, die das Gerät nicht hat. Dann wird es etwas schwierig.
    Geändert von foofi (20.11.2009 um 18:36 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener User Avatar von Jodasalz
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    mal davon abgesehen das ein Paket ab 6.90€ bis 500€ versichert ist!
    und du sagtest ja das du es für 9.90€ verschickt hast!

    wenn es in deiner Auktion stand das keine rückgabe usw dann kann er nix machen!

  3. #3
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    das gerät funktionierte am tag des versands und gott ist mein zeuge
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  4. #4
    VIP Avatar von foofi
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    Zitat Zitat von Jodasalz Beitrag anzeigen
    mal davon abgesehen das ein Paket ab 6.90€ bis 500€ versichert ist!
    und du sagtest ja das du es für 9.90€ verschickt hast!
    wenn der Versand versichert ist, dann musst du das klären. Da kann auch Gott dein Zeuge sein... // Wenn du zu faul bist um ihm zu helfen, dann ist das dein Problem.

    Wenn der Versand ab 6,90 versichert ist und du nachweisen kannst, dass das durch den Versand kaputt ging, dann wird er von der Post entschädigt. Du musst das nur in die Wege leiten. Wie genau das funktioniert, musst du bei der Post erfragen, oder anrufen.

    wenn es in deiner Auktion stand das keine rückgabe usw dann kann er nix machen!
    das sehe ich anders. Wenn er drin stehen hatte, dass das Gerät funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft die hier leider nicht erfüllt ist. Man könnte sonst jeden Müll bei ebay loswerden...

    Ich hatte als Käufer ein Problem mit einer Handtasche für Damen, die war aber nicht Original.

    Die Frau hat das nicht in die Auktion rein geschrieben.

    Ich habe von ihr eine niegel nagel neue Tasche bekommen, die hat mehrere 100 EUR gekostet und ne Anzeige wegen Betrug (Markenrecht) hat sie auch bekommen. Das ist einige Jahre her, kann ja sein, dass da was abgeändert worden ist.

    EDIT: Ich habe den Comment aktualisiert!
    Geändert von foofi (20.11.2009 um 21:38 Uhr)

  5. #5
    Professional Avatar von Bies
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    Foofi hat Recht^^

    Kann ja auch nicht beabsichtigt kaputte Ware verschicken....

    Eigentlich ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware transportfähig zu verpacken,
    so dass nicht mehr passieren sollte...wenn doch, zahlt DANN die Post.

    Aber wenn du einen PC eine Seite Zeitung wickelst,
    bist du schuld (bsp)
    Denn da wo Gier und Hass ein Land regiern, da wird der Widerstand zur Pflicht
    Der Deutsche Staat schließt weiter seine Augen
    Und einen Ausweg gibt es nicht


  6. #6
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Der Käufer ist wiederum aber auch verpflichtet, bevor er das Paket annimmt, in Anwesenheit vom Postbote die Vollständigkeit bzw. zu prüfen ob das Gerät Schäden aufweißt.
    Falls es dies tut wird das vor Ort vom Postboten aufgenommen!

  7. #7
    Erfahrener User Avatar von capo
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    Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
    Der Käufer ist wiederum aber auch verpflichtet, bevor er das Paket annimmt, in Anwesenheit vom Postbote die Vollständigkeit bzw. zu prüfen ob das Gerät Schäden aufweißt.
    Falls es dies tut wird das vor Ort vom Postboten aufgenommen!
    Das stimmt so nicht.
    Mängel rügen und zwar unverzüglich (ohne schuldhaftes zögern), gilt nur unter Kaufleuten.

    Bei Privatkauf kann man zwar ein Widerrufs- oder Rückgaberecht aussschließen,
    aber man ist trotzdem verpflichtet einen lt. Vertrag funktionstüchtigen "PC" zu liefern.

    Jetzt geht es ´drum zu klären, wann der PC kaputt ging.
    • bei dir
    • bei der Post
    • bei dem Käufer
    Finde diese Privatgeschichten (gerade bei Ebay) nicht so einfach, wie es hier einige hinstellen.

    Du bist doch bestimmt noch relativ jung?!?
    Geh zu deinen Eltern, die haben eine Rechtschutzversicherung und lass dich beraten.

  8. #8
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    ich mit meinen 21 jahren brauche nicht mehr zu meinen ellis rennen, der pc muss nur beim käufer oder post hinüber gegagen sein, da der bei mir noch lief, kann sowieso nur das nt sein
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  9. #9
    Professional Avatar von CRYSISTENSE
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    Hatte schonmal einen ähnlichen Fall. Das war eine X1800XT, damals noch für gute 200€ Jedenfalls hat dann die Post einen Teil übernommen (um die 50€). Gelöst war das Problem damit natürlich nicht.
    The mind is a cage, but there is no prisoner inside

  10. #10
    Erfahrener User Avatar von -Predator-
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    Zitat Zitat von Bies Beitrag anzeigen
    Foofi hat Recht^^


    Aber wenn du einen PC eine Seite Zeitung wickelst,
    bist du schuld (bsp)
    hab den pc auf allen seiten inkl unten und oben mit mehrere zeitungen eingewickelt...
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