vor Gericht kann er nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eh einstellen, da die 500 EUR Grenze nicht überschritten ist und der hätte dir sagen müssen, dass der Versand gegen Aufschlag der Versandgebühr versichert werden müsste. Zudem ist er nicht im Recht! Dazu gibt es E-Mail.
Entweder du bist Kulant und er schickt dir es zurück und du machst den Kauf rückgängig, oder du bestehst auf dein Recht. Das ist eine reine Gewissenssache.
Der Typ kann höchstens irgendwann vor deiner Tür stehen und dich vermöbeln, aber wegen 160,- EUR???? Bleibt nur die negative Bewertung, aber das kann dir egal sein.
PS: Wenn du ausdrücklich erwähnt hast, dass das Gerät funktioniert und es dann nicht funktioniert, ist es eine zugesicherte Eigenschaft, die das Gerät nicht hat. Dann wird es etwas schwierig.





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