Ein Kaufvertrag bindet den Verkäufer an die
in Deutschland geltende Bringschuld: Funktioniert eine Ware nicht wie beworben (Defekt der Ware), hat der Käufer online wie offline das Recht auf Reparatur und Umtausch. Als allerletzte Maßnahme, nach maximal dreifach fehlgeschlagenem Versuch der Reparatur (inkl. Reparatur von bereits umgetauschter Ware), hat der Käufer das Recht auf eine Rückerstattung des Kaufbetrages und unter Umständen gar Schadenersatzanspruch. Flanders begründete die Rückgabe mit einem Defekt der Software, da er sie in wichtigen Punkten nicht nutzen kann - dem Multiplayer-Part. Da bei "Defekten" einer Software sicherlich ein Umtausch ebenso keinen Sinn macht wie eine Einsendung zur Reparatur (denn Steam hat die Software nicht erstellt, hier ist Activision gegenüber Steam in der Bringschuld), bleibt theoretisch nur die Rückerstattung. Obwohl wir an dieser Stelle sicherlich keine Garantie auf 100 prozentige Richtigkeit auf die hier dargelegte Rechtslage geben und auch nicht verantwortlich gemacht werden können, sollten die hier dargelegten Infos nicht stimmen, so ist dies die einzig logische Erklärung, warum Steam dem von flanders ausgeübten Druck letztlich doch nachgegeben hat.