Zitat Zitat von R@ge Beitrag anzeigen
Mist
Ich frag trotzdem, wenn nicht, hab ich verloren und Treyarch gewonnen.
Aber es läuft ja nicht bei mir, d.h. es hat Mängel. Es wurde 3 mal nachgebessert und geht immer noch nicht.


Aber nach § 434 BGB darf ich eine Sache wegen Sachmangel zurückgeben

Eine Sache ist frei von Sachmängeln :
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung eignet : es ist ein PC-Spiel, also zum spielen da, ich kanns nicht spielen , also liegt ein Sachmangel vor
Da haste recht, rein rechtlich gesehen kannst du dein Geld zurückverlangen. Problem ist jetzt nur, wo du dich da beschwerst. Wenn die Spielegrotte ablehnt kannste dich ja an Steam wenden ..

Aber bitte: Nie wieder etwas von diesem Drecksladen Activision/Treyarch kaufen, hattest du aber glaube ich auch schon gesagt.