das wird schwer:Zitat von Turnschuh
- er hat diesen geöffnet, also die Siegel durchgebrochen
- eine Reklamation ist eingegangen.
Das sind Dinge, die diese Sache erschweren. Versuchen kann man es, ich denke nicht dass es klappt.
Ausserdem ist das kein normaler Kaufvertrag einer Sache sondern ein Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag (wozu gehört ein PC?). Hier finden schon die Rechte nach BGB eines Kaufvertrages statt, aber man muss sich zuerst mal das AGB des Händlers durchschauen.




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