Zitat Zitat von TuVoK74656 Beitrag anzeigen
bei denen steht in den AGBs: "Der Kaufvertrag kommt zu stande wenn wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung zuschicken oder ..."

und die hab ich ja erhalten.

Das könnte durchaus ein Kaufvertrag sein, da ja 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Nämlich Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung durch den Händler = 2 übereinstimmende Willenserklärungen = Kaufvertrag.
Also, wenn Du schon eine Aufragsbestätigung hast, würde ich nochmal nachfragen. Was ist aber, wenn der Händler nun angibt, den bestellten Artikel gar nicht mehr im Sortiment zu haben? > Solange Vorrat reicht???