Das könnte durchaus ein Kaufvertrag sein, da ja 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Nämlich Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung durch den Händler = 2 übereinstimmende Willenserklärungen = Kaufvertrag.
Also, wenn Du schon eine Aufragsbestätigung hast, würde ich nochmal nachfragen. Was ist aber, wenn der Händler nun angibt, den bestellten Artikel gar nicht mehr im Sortiment zu haben? > Solange Vorrat reicht???





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