
Zitat von
SplitTongue
Ich glaube ich bin nicht der einzige der ein Tanzverbot - welches im Falle eines Verstoßes mit 1500€ Strafe belegt werden kann - an den Kar-Feiertagen für nicht mehr zeigemäss hält. Eine solche Reglementierung halte ich für -entschuldige meine Wortwahl- behindert. -.-