€dit: Ich wollte noch anmerken, dass heute an großer Tag für die Demokratie und die Bürgerrechte in unserem Land ist!
Ich übersetz das Beamtendeutsch mal:
Vorgeschichte:
Seit längerem streiten sich Datenschützer, Politiker und normale Menschen um die Privatsphäre am PC...
CDU und SPD sind der Auffassung man sollte lieber zu viele Daten sammeln als zu wenige und versuchen so weit wie möglich einzugreifen in die Rechner und ins Internet.
NRW hatte nun dieses Gesetz zur Online Durchsuchung. Jemand von der FDP hat dagegen Klage erhoben und heute hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden.
Die Richter sagten, dass dieses NRW Gesetz eindeutig in die Grundrechte der Bürger eingreift und daher verfassungswidrig ist und sofort nicht mehr angewendet werden darf. Das heißt, jetzt müssen die neue Online Durchsuchungsgesetze machen, die sich an die Vorschriften des Verfassungsgerichtes halten, die da wären:
1. Die Online Durchsuchung kann nur dann gemacht werden, wenn
a) konkrete Gefahr besteht. Also nicht nur jemand ne anonyme Email schickt, sondern die Polizei wirklich sichere Hinweise auf eine schwerste Straftat hat.
b) überragend wichtige Rechtsgüter bedroht sind. Das sind juristische Begriffe die genau definiert sind, damit da wirklich genau fest steht was damit gemeint ist. In diesem Fall ist das bspw., wenn jemand einen Anschlag auf das Leben von Menschen plant.
2. Ein Richter muss die Online Durchsuchung absegnen. Die Polizei darf das nicht mal einfach so machen, weil sie das so will. Der Richter muss genau abwägen, ob das gerechtfertigt ist.
Am Wichtigsten ist aber, dass heute etwas passiert ist, was seit 25 Jahren nicht geschehen ist, nämlich dass die Richter:
3. ein neues Grundrecht geschaffen haben mit dem schwierigen Namen:Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen
So eine Neuschaffung kam erst 2 mal vor und bedeutet quasi, dass nun die Verfassung unseren PC und unsere Daten als hohes Gut schützt. Er gehört nun definitiv zur Privatsphäre und es bedarf eben eines hohen Notstands, dass der Staat darauf zugreifen darf. Wegen Filesharing wird der Bundestrojaner daher ganz sicher nicht eingesetzt. (Trotzdem ist es immer noch strafbar und kann anders entdeckt werden)
Das bedeutet für uns, 99,99999% von uns werden nie einen Bundestrojaner auf den Rechner kriegen (es sei denn derjenige plant einen Anschlag oder so, dann natürlich schon), für alles andere DARF der Bundestrojaner NICHT eingesetzt werden, das verbietet nun das Grundgesetz.





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