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Thema: Heimliche Onlinedurchsuchung gekippt

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  1. #1
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    Illegale Downloads von Tauschbörsen oder Downloadseiten werden meistens von bestimmten "Gruppen" überwacht. Diese Personen werden von dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B.Sony) beauftragt die Szene zu beobachten.

    Die Beauftragte Kanzlei stellt dann eine private Ermittlungsgruppe zusammen. Diese (meist Studenten) protokollieren die Nutzung der Downloads und Uploads des jeweiligen Users. Sind genügend Beweise vorhanden, werden die Informationen ausgewertet und an die Staatsanwaltschaft übergeben, die das Verfahren meistens wegen Geringfügigkeit einstellt. Es sei denn, es handelt sich um ein teueres Produkt (z.B. Adobe).

    Jedoch kann dann die Kanzlei mit der Adresse des Nutzers Zivil Klage erheben oder Schadenersatz fordern.

    Dies läuft meist so, dass die betroffenen Personen eine Unterlassungserklärung bekommen und unterschreiben sollten.

    2008 wurde das ganze nochmals verschärft.

    Mit Online Durchsuchungen werden aber weniger Downloads, sondern mehr Fälle bearbeitet die bereits beim BKA oder beim Verfassungsschutz sind.
    Geändert von vogtraider (27.02.2008 um 15:02 Uhr)

  2. #2
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    €dit: Ich wollte noch anmerken, dass heute an großer Tag für die Demokratie und die Bürgerrechte in unserem Land ist!


    Ich übersetz das Beamtendeutsch mal:

    Vorgeschichte:
    Seit längerem streiten sich Datenschützer, Politiker und normale Menschen um die Privatsphäre am PC...

    CDU und SPD sind der Auffassung man sollte lieber zu viele Daten sammeln als zu wenige und versuchen so weit wie möglich einzugreifen in die Rechner und ins Internet.

    NRW hatte nun dieses Gesetz zur Online Durchsuchung. Jemand von der FDP hat dagegen Klage erhoben und heute hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden.


    Die Richter sagten, dass dieses NRW Gesetz eindeutig in die Grundrechte der Bürger eingreift und daher verfassungswidrig ist und sofort nicht mehr angewendet werden darf. Das heißt, jetzt müssen die neue Online Durchsuchungsgesetze machen, die sich an die Vorschriften des Verfassungsgerichtes halten, die da wären:


    1. Die Online Durchsuchung kann nur dann gemacht werden, wenn

    a) konkrete Gefahr besteht. Also nicht nur jemand ne anonyme Email schickt, sondern die Polizei wirklich sichere Hinweise auf eine schwerste Straftat hat.

    b) überragend wichtige Rechtsgüter bedroht sind. Das sind juristische Begriffe die genau definiert sind, damit da wirklich genau fest steht was damit gemeint ist. In diesem Fall ist das bspw., wenn jemand einen Anschlag auf das Leben von Menschen plant.

    2. Ein Richter muss die Online Durchsuchung absegnen. Die Polizei darf das nicht mal einfach so machen, weil sie das so will. Der Richter muss genau abwägen, ob das gerechtfertigt ist.


    Am Wichtigsten ist aber, dass heute etwas passiert ist, was seit 25 Jahren nicht geschehen ist, nämlich dass die Richter:

    3. ein neues Grundrecht geschaffen haben mit dem schwierigen Namen:Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen



    So eine Neuschaffung kam erst 2 mal vor und bedeutet quasi, dass nun die Verfassung unseren PC und unsere Daten als hohes Gut schützt. Er gehört nun definitiv zur Privatsphäre und es bedarf eben eines hohen Notstands, dass der Staat darauf zugreifen darf. Wegen Filesharing wird der Bundestrojaner daher ganz sicher nicht eingesetzt. (Trotzdem ist es immer noch strafbar und kann anders entdeckt werden)

    Das bedeutet für uns, 99,99999% von uns werden nie einen Bundestrojaner auf den Rechner kriegen (es sei denn derjenige plant einen Anschlag oder so, dann natürlich schon), für alles andere DARF der Bundestrojaner NICHT eingesetzt werden, das verbietet nun das Grundgesetz.
    Geändert von makkavelli (27.02.2008 um 19:09 Uhr)
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  3. #3
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    Kamm gerade auf RTL Aktuell ist schon ....... "!

  4. #4
    Professional Avatar von Nutz
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    Ich finds gut! Niemand wird sich je auf meinen Rechner aufschalten, geschweige denn anderswie Zugriff auf meine persönlichen Daten haben, was will ich denn mehr?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Nutz Beitrag anzeigen
    Ich finds gut! Niemand wird sich je auf meinen Rechner aufschalten, geschweige denn anderswie Zugriff auf meine persönlichen Daten haben, was will ich denn mehr?
    Niemand ist falsch. Jeder Hacker kann das. Nur der Staat darf es nicht (außer bei ganz krassen Straftaten) und das ist gut so. Das haben nämlich die weisen Herren vom Verfassungsgericht heute ganz klar und ungewöhnlich scharf den Politikern gesagt.

    Hier sind die neuen Helden unserer Zeit die unserem Schnüffelschäuble den Riegel vorschieben. Nächsten Monat ist übrigens die Vorratsdatenspeicherung dran. Man kann nun davon ausgehen, dass die auch mal dick abgewatscht wird

    Geändert von makkavelli (27.02.2008 um 19:10 Uhr)
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  6. #6
    Professional Avatar von Tommi-lee
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    Zitat Zitat von makkavelli Beitrag anzeigen
    Niemand ist falsch. Jeder Hacker kann das. Nur der Staat darf es nicht und das ist gut so. Das haben nämlich die weisen Herren vom Verfassungsgericht heute ganz klar und ungewöhnlich scharf den Politikern gesagt.

    Hier sind die neuen Helden unserer Zeit die unserem Schnüffelschäuble den Riegel vorschieben. Nächsten Monat ist übrigens die Vorratsdatenspeicherung dran. Man kann nun davon ausgehen, dass die auch mal dick abgewatscht wird

    die männer und frauen vom gericht werden mir auch immer sympathischer. finde es schlimm einfach ohne erlaubnis auf fremde sachen zuzugreifen. ich mache das auch nicht einfach beim staat und dann darf er das auch net. und die ausrede von wegen sicherheit ist ja ma absurt. 80.000.000 menschen verlieren ihre privatsphere für anschläge die noch unter umständen kommen könnten. ich denke man wird die sowieso anders verhindern müssen als vorm pc zu sitzen und bei den bürgern in ihren daten rumzufühlen. es ist doch nur eine sooooooooo kleine gruppe und alle deutschen sind betroffen...

  7. #7
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    Jap, vor allem ist es sowas von unsinnig. Ich kann es effektiv vermeiden, dass der Staat mich aushorchen kann und ich bin relativer noob auf dem Gebiet.

    In ein paar Stunden hat man sich informiert. Knoppix CD, Trucrypt Verschlüsselung, nen browser mit Proxy Servern im Ausland, einen gefakten Email account und schon kann NIEMAND mehr wissen was geht.

    Die Terroristen die da neulich geschnappt wurden haben das so ähnlich gemacht. Denen wäre man mit dem Trojaner nicht beigekommen. Aber den normalen Bürger triffts halt, daher ist es top, dass das BVG das heute verboten hat. Und für mich ist das echt ein Beweis, dass unser Rechtssystem und damit unsere Demokratie noch funktionieren. Nur die Politik is halt durchgeknallt. Aber solange unsere Verfassungswächter noch aufpassen und den Daumen drauf halten wird uns in nächster Zeit keine neue Gestapo oder Stasi drohen. Leider kann das BVG die Politiker für ihre kranken Gesetze nicht bestrafen







    Zitat Zitat von Nutz Beitrag anzeigen
    Kein Hacker kommt einfach so auf meinen Rechner, zudem darf auch der das nicht.
    höhö glaub mir, das schafft der Selbst wenn du selbst einer bist, dann gibts irgendwo einen der besser ist als du

    Ok, klar, wenn du vorbereitet bist, dann kann er das nicht, aber für manche Dinge wie zocken etc macht man sich verletzlich... Dann kommt er drauf
    Geändert von makkavelli (27.02.2008 um 19:21 Uhr)
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  8. #8
    Professional Avatar von Nutz
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    Kein Hacker kommt einfach so auf meinen Rechner, zudem darf auch der das nicht.

  9. #9
    Moderator Avatar von M3nTo5
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