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Thema: Heimliche Onlinedurchsuchung gekippt

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  1. #6
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    Illegale Downloads von Tauschbörsen oder Downloadseiten werden meistens von bestimmten "Gruppen" überwacht. Diese Personen werden von dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B.Sony) beauftragt die Szene zu beobachten.

    Die Beauftragte Kanzlei stellt dann eine private Ermittlungsgruppe zusammen. Diese (meist Studenten) protokollieren die Nutzung der Downloads und Uploads des jeweiligen Users. Sind genügend Beweise vorhanden, werden die Informationen ausgewertet und an die Staatsanwaltschaft übergeben, die das Verfahren meistens wegen Geringfügigkeit einstellt. Es sei denn, es handelt sich um ein teueres Produkt (z.B. Adobe).

    Jedoch kann dann die Kanzlei mit der Adresse des Nutzers Zivil Klage erheben oder Schadenersatz fordern.

    Dies läuft meist so, dass die betroffenen Personen eine Unterlassungserklärung bekommen und unterschreiben sollten.

    2008 wurde das ganze nochmals verschärft.

    Mit Online Durchsuchungen werden aber weniger Downloads, sondern mehr Fälle bearbeitet die bereits beim BKA oder beim Verfassungsschutz sind.
    Geändert von vogtraider (27.02.2008 um 15:02 Uhr)

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