Nun ja wenn selbst bei Gefahr für Menschenleben oder den Staat ein richterlicher Beschluß für eine Onlinedurchsuchung nötig ist, dann kann man ja auch statt dessen gleich einen richterlichen Beschluß für eine Hausdurchsuchung einholen und durchführen.

Dann beschlagnahmt man den Rechner und kann die Festplatte des Verdächtigen auch so durchforsten. Also ist eine Onlinedurchsuchung und ein Gesetz dafür eigentlich unnötig...