Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten.
Wenn die Produkte der Sandbox ebenfalls dem Urheberrecht EAs/Cryteks unterliegen, dann dürfte auch die reine Zurverfügungstellung denselben Regularien unterworfen sein.
Sprich: Dann wäre es auch untersagt, Karten kostenlos zur Verfügung zu stellen. So groß ist der Unterschied da nämlich nicht.
Ist aber eher zweifelhaft, da man sich mit dem Kauf des Produktes die Lizenz zur Nutzung erworben hat - Produkte der Arbeit mit der im Rahmen der Lizenz eingesetzten Software dürften aber dem Urheberrecht des Erstellers unterliegen; nicht dessen, der das Werkzeug zur Verfügung stellte.
Sonst dürfte man doch keine Wurst mehr verkaufen, die man zuvor mit einem Messer zerkleinert hat; die dürfte dann nämlich dem Messerhersteller gehören. Und das klingt für mich ziemlich krank.
foofi: Falls Ihr tatsächlich mit Crytek Kontakt habt, dann klär' das doch mal definitiv ab. Nicht, dass da eine große Falle klafft...
Der Logik nach dürfte beides aber zugelassen sein; denn wenn Crytek nicht wollte, dass Karten erstellt und (wie auch immer) zur Verfügung gestellt werden, wäre die Sandbox nicht beim Spiel dabei.
Knackpunkt der Sache sind vermutlich eher die mitgelieferten Grafiken und sonstigen Elemente. DIE könnten nämlich sehr wohl dem Urheberrecht unterliegen - und damit wären kostenfrei ausgegebene Karten, die Elemente von Crytek/EA verwenden, ebenfalls in der Grauzone.









