Das gleiche Thema wurde in der letzten Sendung von Akte 2009 behandelt! Da ging es auch um das virtulle Mobbing. Soviel ich weiss, können virtuelle Beleidigungen zu einer Anzeige führen, wenn die Beweislast (das in diesem Falle schwarz auf weiss) erfüllt wird/wurde. Der Betreiber einer Seite ist dann verpflichtet, die IP rauszurücken.

Viele glauben dass sie völlig anonym im Netz unterwegs sind! Sie neigen dann zu diesen Spassen. Allerdings ist das eine öffentliche Form der Beleidigung. Gleiches gilt, wenn man Flugblättern verteilt (geht ja indirekt in die Richtung, nur dass das eine als Flyer irgendwo rumliegt, dass andere digital ist).

So war zumindest der Sachverhalt im Beitrag. Ich bin da leider überfragt. Meine juristischen Kenntnisse versagen hierbei