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Thema: IP-Adressen, darf man sie herausrücken?

  1. #1
    Semi Pro Avatar von Calvin001
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    Standard IP-Adressen, darf man sie herausrücken?

    Guten Abend Community.

    Erstmal die Vorgeschichte und dann die Frage dazu.
    Also...

    Mein Kumpel hat im SchuelerVZ ein Mädchen seiner Schule beleidigt, indem er ein Fakeprofil erstellt hat, auf dem er sie (auf lustiger Art und nicht einfach Ausdrücke benutzt) beleidigt. Sie hat das Profil in der Schule im ITG-Unterricht, während sie am Rechner saß, gesehen und hat ihren ITG-Lehrer informiert. Dieser hat dann probiert rauszufinden wer dieses Profil erstellt hat. Nachdem das Mädchen ihre Eltern informiert hat wollen die Eltern Anzeige erstatten. Noch weiß niemand, dass mein Kumpel das war. Der ITG-Lehrer hat jetzt im SchuelerVZ angerufen und wollte die IP-Adresse meines Freundes. Diese hat er aus Datenschutzgründen nicht bekommen, was ja auch verständlich ist. Er meint aber, wenn der Staat sich einschaltet, also die Anzeige erstattet wird, holt sich der Staat einen Beschluss für die IP-Adressen und dann muss SchuelerVZ die IP-Adressen herausrücken. Ich hab mich im Internet mal ein bisschen informiert und habe gelesen, dass seit 2007 es verboten ist IP-Adressen zu archivieren.

    Nun meine Frage:
    Kann der Staat bzw SchuelerVZ herausfinden, wer das Profil erstellt hat, oder ist das Speichern der IP-Adressen illegal und somit nicht möglich herrauszufinden wer das war?

    Ihr würdet ihm wirklich sehr helfen, wenn jemand mehr darüber bescheid wüsste, denn der Lehrer hat mit einem Schulverweis gedroht.
    Er hat seine Lektion gelernt und wird das bestimmt kein zweites mal machen.

    Danke schonmal für eure Antworten, die es sicher geben wird.

  2. #2
    VIP Avatar von foofi
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    Standard

    was sagt das AGB?

  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von Calvin001 Beitrag anzeigen
    Guten Abend Community.

    Erstmal die Vorgeschichte und dann die Frage dazu.
    Also...

    Mein Kumpel hat im SchuelerVZ ein Mädchen seiner Schule beleidigt, indem er ein Fakeprofil erstellt hat, auf dem er sie (auf lustiger Art und nicht einfach Ausdrücke benutzt) beleidigt. Sie hat das Profil in der Schule im ITG-Unterricht, während sie am Rechner saß, gesehen und hat ihren ITG-Lehrer informiert. Dieser hat dann probiert rauszufinden wer dieses Profil erstellt hat. Nachdem das Mädchen ihre Eltern informiert hat wollen die Eltern Anzeige erstatten. Noch weiß niemand, dass mein Kumpel das war. Der ITG-Lehrer hat jetzt im SchuelerVZ angerufen und wollte die IP-Adresse meines Freundes. Diese hat er aus Datenschutzgründen nicht bekommen, was ja auch verständlich ist. Er meint aber, wenn der Staat sich einschaltet, also die Anzeige erstattet wird, holt sich der Staat einen Beschluss für die IP-Adressen und dann muss SchuelerVZ die IP-Adressen herausrücken. Ich hab mich im Internet mal ein bisschen informiert und habe gelesen, dass seit 2007 es verboten ist IP-Adressen zu archivieren.

    Nun meine Frage:
    Kann der Staat bzw SchuelerVZ herausfinden, wer das Profil erstellt hat, oder ist das Speichern der IP-Adressen illegal und somit nicht möglich herrauszufinden wer das war?

    Ihr würdet ihm wirklich sehr helfen, wenn jemand mehr darüber bescheid wüsste, denn der Lehrer hat mit einem Schulverweis gedroht.
    Er hat seine Lektion gelernt und wird das bestimmt kein zweites mal machen.

    Danke schonmal für eure Antworten, die es sicher geben wird.
    Huii, solche "Spielchen" kenn ich auch noch xD

    Jede IP wird von der Webseite gelogt worauf man gerade surft. Jedoch darf man sie nicht an normale Leute rausgeben (Wie du gesagt hast). Der Staat darf schon eher an die IP, aber ich glaube kaum das sich der Staat das antut, da glaube ich eher das das Profil vorher gelöscht wird. Sind ja mehrere was solche "Beleidigungsaccounts" eröffnen.


    Edit: Dachte vorher an den Threadnamen wegen RS, Insider kennen sich aus
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  4. #4
    VIP Avatar von foofi
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    Das ist doch keine staatliche Einrichtung, das ist doich was privates. Der Betreiber bzw. die Admins von SchülerVZ können mit den IPs sicher ALLES machen...! Eventuell verkaufen die diese Daten gegen Bares weiter oder so.

  5. #5
    Semi Pro Avatar von Calvin001
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    Also er hat das Profil dann auch gleich gelöscht, als er bei sich Zuhause war. Verständlich, aber ist das auch wirklich sicher, dass das nicht heruasgefunden werden kann wer es war, denn die Eltern haben mit einer Anzeige gedroht. Das hat zumindest der Lehrer gesagt?

    Und zu foofis Frage:

    Können meine Daten ohne mich zu fragen weitergegeben werden?

    Nein. Die studiVZ Ltd. als Betreiberin des schülerVZ gibt keine personenbezogenen Daten und/oder E-Mail-Adressen an Dritte zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken weiter – weder an werbetreibende Unternehmen noch an Adress-Sammler oder sonst irgendwen. Für uns ist der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitglieder das höchste Gut unseres Netzwerks. Auch die Möglichkeit, über eine Suchmaschinen-Anfrage ein schülerVZ-Profil zu recherchieren, ist ausgeschlossen.

  6. #6
    Professional Avatar von Fusion145
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    Naja, soweit ich weiß wird die IP gespeichert...
    Selbst hier im Forum wird die IP-Adresse gespeichert, soweit ich weiß sieht auch jeder Mod deine IP-Adresse (korrigiert mich wenn was falsch ist).

    Aber ganz ehrlich ich glaub nicht wirklich das sich die Staatsanwaltschaft mit so Kleinigkeiten beschäftigt selbst bei Leute die Urheberrechtlich geschützte Sachen Downloaden (in kleinen Mengen) wird fast immer die Klage fallen gelassen da der Aufwand einfach zu hoch wäre...
    Aber eine Frage stellt sich mir, warum sollte man wegen sowas von der Schule fliegen können?

    Ich würde mich an der stelle von deinem Freund einfach entschuldigen, ist die einfachste Sache und er kommt dann wahrscheinlich mit nem blauen Auge davon

    Edit: Ja, deine IP-Adresse kann einfach so weitergeben werden (ob das rechtlich korrekt ist, ist eine andere Frage)
    Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt

  7. #7
    Professional Avatar von R@ge
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    Ich weiß jetzt nicht genau , wie lange IPs gespeichert werden .

    Wenn aber tatsächlich ein Verfahren wegen solch einer Kleinigkeit eingeleitet werden sollte , dann dauert das ewig , d.h. bis die Beamten richtig das Arbeiten anfangen , sind die IPs schon nicht mehr gespeichert .

    Ich hoff ich liege richtig mit meienr Vermutung.

    Edit : Ich zeig ja auch nicht jeden an , der mich z.B. auf nem Server in COD4 beleidigt , da hätte der Staatsanwalt einiges zu tun ^^ .

  8. #8
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    Zitat Zitat von foofi Beitrag anzeigen
    Das ist doch keine staatliche Einrichtung, das ist doich was privates. Der Betreiber bzw. die Admins von SchülerVZ können mit den IPs sicher ALLES machen...! Eventuell verkaufen die diese Daten gegen Bares weiter oder so.
    Ist genau so mit den Emails, die werden auch verkauft, von gewissen Seiten (Obwohl es eigentlich illegal ist...

    Also an seiner Stelle, würde ich das Profil sofort löschen, aber mit ner Proxy. Oder sich bei dem Mädchen entschuldigen, obwohl das letzere sicher schwerer ist

    EDIT: War wohl zu langsam...
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  9. #9
    Professional Avatar von Willy
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    Also wohl ja. Gewerblich/kommerziell ist das ja nicht gerade. Die Frage ist, ob es wirklich eine Anzeige gibt. Erstens lohnt sich das eigentlich nicht und zweitens: Bevor es zu einer Anzeige kommt, sollte man sich so einigen.

    Ein wirkliches Zeichen von Reue und - naja, sagen wir mal Größe wäre, wenn "dein Freund" (? ) sich zu erkennen gäbe und sich entschuldigt. Offensichtlich hat es das Mädchen tief verletzt und da sollte man sich auch als Kind mal drüber Gedanken machen.

    Aussitzen und hoffen, dass "der Staat nicht eingreift" ist schon ziemlich feige.

  10. #10
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    Das gleiche Thema wurde in der letzten Sendung von Akte 2009 behandelt! Da ging es auch um das virtulle Mobbing. Soviel ich weiss, können virtuelle Beleidigungen zu einer Anzeige führen, wenn die Beweislast (das in diesem Falle schwarz auf weiss) erfüllt wird/wurde. Der Betreiber einer Seite ist dann verpflichtet, die IP rauszurücken.

    Viele glauben dass sie völlig anonym im Netz unterwegs sind! Sie neigen dann zu diesen Spassen. Allerdings ist das eine öffentliche Form der Beleidigung. Gleiches gilt, wenn man Flugblättern verteilt (geht ja indirekt in die Richtung, nur dass das eine als Flyer irgendwo rumliegt, dass andere digital ist).

    So war zumindest der Sachverhalt im Beitrag. Ich bin da leider überfragt. Meine juristischen Kenntnisse versagen hierbei

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