Die IP-Adresse darf nur auf richterlichen Beschluss(Staatsanwaltschaft) preisgegeben werden.
Ich weiss das, weil ich mich wegen diverser Internetabzocken darüber informiert habe. Da wird einem ja immer gesagt, dass die IP gespeichert wurde und ich wollte eben wissen, ob diese vom Anbieter (Serverbetreiber etc.) herausgegeben werden darf. Wie gesagt, das kann nur die Staatsanwaltschaft erzwingen und das auch nur bei extremen Fällen, was hier ja nicht der Fall ist.
evtl. Anzeige -> Prüfung durch Staatsanwalt -> mangelndes öffentliches Interesse -> keine Fahndung nach der IP-Adresse -> Staatsanwalt wird den Fall zu den Akten legen (das wäre schon das Schlimmste, was passieren könnte, also mach dich nicht verrückt)





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