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Thema: IP-Adressen, darf man sie herausrücken?

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  1. #1
    Professional Avatar von Fusion145
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    Naja, soweit ich weiß wird die IP gespeichert...
    Selbst hier im Forum wird die IP-Adresse gespeichert, soweit ich weiß sieht auch jeder Mod deine IP-Adresse (korrigiert mich wenn was falsch ist).

    Aber ganz ehrlich ich glaub nicht wirklich das sich die Staatsanwaltschaft mit so Kleinigkeiten beschäftigt selbst bei Leute die Urheberrechtlich geschützte Sachen Downloaden (in kleinen Mengen) wird fast immer die Klage fallen gelassen da der Aufwand einfach zu hoch wäre...
    Aber eine Frage stellt sich mir, warum sollte man wegen sowas von der Schule fliegen können?

    Ich würde mich an der stelle von deinem Freund einfach entschuldigen, ist die einfachste Sache und er kommt dann wahrscheinlich mit nem blauen Auge davon

    Edit: Ja, deine IP-Adresse kann einfach so weitergeben werden (ob das rechtlich korrekt ist, ist eine andere Frage)
    Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt

  2. #2
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    Das gleiche Thema wurde in der letzten Sendung von Akte 2009 behandelt! Da ging es auch um das virtulle Mobbing. Soviel ich weiss, können virtuelle Beleidigungen zu einer Anzeige führen, wenn die Beweislast (das in diesem Falle schwarz auf weiss) erfüllt wird/wurde. Der Betreiber einer Seite ist dann verpflichtet, die IP rauszurücken.

    Viele glauben dass sie völlig anonym im Netz unterwegs sind! Sie neigen dann zu diesen Spassen. Allerdings ist das eine öffentliche Form der Beleidigung. Gleiches gilt, wenn man Flugblättern verteilt (geht ja indirekt in die Richtung, nur dass das eine als Flyer irgendwo rumliegt, dass andere digital ist).

    So war zumindest der Sachverhalt im Beitrag. Ich bin da leider überfragt. Meine juristischen Kenntnisse versagen hierbei

  3. #3
    Semi Pro Avatar von Calvin001
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    Nagut, wenn sie die IP dann wirklich herausrücken müssen, muss er sich zwangsweise dann doch entschuldigen. Aber was mir aufgefallen ist, ist dass der Lehrer ziemlich einschüchternd geredet hat und halt gesagt hat, dass das irgendwo vermerkt wird und man so schlechtere Aussichten bei den zukünftigen Arbeitgebern hätte, wenn die Staatsanwaltschaft dann beginnt zu ermitteln.

  4. #4
    Professional Avatar von Willy
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    Zitat Zitat von Calvin001 Beitrag anzeigen
    Nagut, wenn sie die IP dann wirklich herausrücken müssen, muss er sich zwangsweise dann doch entschuldigen. Aber was mir aufgefallen ist, ist dass der Lehrer ziemlich einschüchternd geredet hat und halt gesagt hat, dass das irgendwo vermerkt wird und man so schlechtere Aussichten bei den zukünftigen Arbeitgebern hätte, wenn die Staatsanwaltschaft dann beginnt zu ermitteln.
    Natürlich muss er sich entschuldigen. Wenn man einen Funken Ehre im Leib hat, sollte das allerdings nicht erst zwangsweise geschehen.

    Edit: Auch als Kind. Auch da sollte man sich der Tragweite seiner Handlungen bewusst sein.

  5. #5
    Erfahrener User Avatar von E1ite-Marc0
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    Zitat Zitat von Calvin001 Beitrag anzeigen
    ...
    schlechtere Aussichten bei den zukünftigen Arbeitgebern hätte, wenn die Staatsanwaltschaft dann beginnt zu ermitteln.
    Die meisten Anzeigen (eig. alle, jedoch kommt es drauf an für was, sprich Betrug, Freiheitsraub (Sehr schöne Sache, mein Sportlehrer hat wegen mir so eine Anzeige und bald evtl. ein Gerichtsverfahren.) werden nach einigen Jahren gelöscht. So hat ein älterer Freund von mir wegen Körperverletzung die Anzeige gelöscht gekriegt. (Sprich sie war nicht mehr eingetragen.)
    MfG
    Marc0
    Edit: Ja sie wird entweder später gelöscht oder direkt mit dem Account gelöscht. Aber bis die Polizei sich wegen der IP meldet wegen der Anzeige wird das sicherlich gelöscht bzw. das wird sicherlich nichtmal wegen so einer Kleinigkeit nachgefragt und nur Papierkram... Wer sich soetwas antut, tut mir echt leid...
    ...
    A:"There is a life out of the internet"
    ...
    B:"WTF?!!11!one!!11!!!eleven ....link?"
    ...

  6. #6
    Erfahrener User
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    Deshalb macht man sowas auch im InternetCafe

    Oder am besten GARNICHT

  7. #7
    Professional Avatar von CRYSISTENSE
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    Die IP-Adresse darf nur auf richterlichen Beschluss(Staatsanwaltschaft) preisgegeben werden.

    Ich weiss das, weil ich mich wegen diverser Internetabzocken darüber informiert habe. Da wird einem ja immer gesagt, dass die IP gespeichert wurde und ich wollte eben wissen, ob diese vom Anbieter (Serverbetreiber etc.) herausgegeben werden darf. Wie gesagt, das kann nur die Staatsanwaltschaft erzwingen und das auch nur bei extremen Fällen, was hier ja nicht der Fall ist.

    evtl. Anzeige -> Prüfung durch Staatsanwalt -> mangelndes öffentliches Interesse -> keine Fahndung nach der IP-Adresse -> Staatsanwalt wird den Fall zu den Akten legen (das wäre schon das Schlimmste, was passieren könnte, also mach dich nicht verrückt)
    The mind is a cage, but there is no prisoner inside

  8. #8
    Erfahrener User Avatar von E1ite-Marc0
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    @ CRYSISTENSE
    Jo, schön beschrieben... So in etwa hab ich das auch gewollt zu schreiben...
    MfG
    Marc0
    ...
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    ...
    B:"WTF?!!11!one!!11!!!eleven ....link?"
    ...

  9. #9
    Semi Pro Avatar von Calvin001
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    Danke CRYSISTENSE. Naja er wird sich trotzdem entschuldigen. Er sagt mir grade, dass er es bereits unserem Vertraunslehrer gesagt hat.

    Danke für eure Antworten. Jetzt weiß er wie er handeln soll.

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