Erstmal die Vorgeschichte und dann die Frage dazu.
Also...
Mein Kumpel hat im SchuelerVZ ein Mädchen seiner Schule beleidigt, indem er ein Fakeprofil erstellt hat, auf dem er sie (auf lustiger Art und nicht einfach Ausdrücke benutzt) beleidigt. Sie hat das Profil in der Schule im ITG-Unterricht, während sie am Rechner saß, gesehen und hat ihren ITG-Lehrer informiert. Dieser hat dann probiert rauszufinden wer dieses Profil erstellt hat. Nachdem das Mädchen ihre Eltern informiert hat wollen die Eltern Anzeige erstatten. Noch weiß niemand, dass mein Kumpel das war. Der ITG-Lehrer hat jetzt im SchuelerVZ angerufen und wollte die IP-Adresse meines Freundes. Diese hat er aus Datenschutzgründen nicht bekommen, was ja auch verständlich ist. Er meint aber, wenn der Staat sich einschaltet, also die Anzeige erstattet wird, holt sich der Staat einen Beschluss für die IP-Adressen und dann muss SchuelerVZ die IP-Adressen herausrücken. Ich hab mich im Internet mal ein bisschen informiert und habe gelesen, dass seit 2007 es verboten ist IP-Adressen zu archivieren.
Nun meine Frage:
Kann der Staat bzw SchuelerVZ herausfinden, wer das Profil erstellt hat, oder ist das Speichern der IP-Adressen illegal und somit nicht möglich herrauszufinden wer das war?
Ihr würdet ihm wirklich sehr helfen, wenn jemand mehr darüber bescheid wüsste, denn der Lehrer hat mit einem Schulverweis gedroht.
Er hat seine Lektion gelernt und wird das bestimmt kein zweites mal machen.
Danke schonmal für eure Antworten, die es sicher geben wird.