vom BGB her ist mir die Sache klar, nur werden sich wohl die wenigsten auf sowas berufen, wenn es nur um einen "Kleckerbetrag" geht, würde es trotzdem tun, wenn die die Zeit, in denen der Service nicht ordnungsgemäß funktioniert, nicht von sich aus erstatten. Sollte man aber auf jeden Fall drauf bestehen, egal ob das deren Schuld ist oder nicht, von irgendeiner Seite muss das ja mal an EA hängen, das ist ja mitlerweile kein Geschäftsgebaren mehr immer sowas Beta-mäßiges auf den Kunden loszulassen.

Bezüglich einloggen,
kann mir nicht vorstellen, dass die direkte Verbindung per IP und Port "schlechter" funktionieren soll als die Verbindung über die Suchfunktion. Ich habe mir eine ganze Reihe von Servern in die Favoriten übernommen (Suchen, dann auf "Info", dann auf "add to favorites" - extrem intuitiv, ich weiß, halt ein Konsolenmenü) und verbinde darüber, macht auch keinen Unterschied.