@chenjung
Ich arbeite im Steuerbüro, soviel vorweg...
Die Grenz von 17.500,- bezieht sich auf die sog. Kleinunternehmerregelung (§19 (1) UStG) dh. wenn Dein Umsatz (nicht Gewinn) aus der Selbständigkeit (Angestelltenverhältnis zählt nicht) unter der Grenze von voraussichtlich 17.500,- liegt kannst du optieren.
Klartext: Kein Ausweis von Umsatzsteuer, aber mit dem Vermerk des § 19 (1) UStG auf den Rechnungen.
Frage: Wieso keine USt? Hast Du nur Privatkunden? Bei Geschäftskunden ist die USt eh nur sog. durchlaufender Posten dh. die USt die Du in Rechnung stellt holt sich dein Geschäftskunde von seinem Finanzamt wieder und das gleiche gilt bei Dir. Rechnungen für Hard- und Software usw. ist zu 99% immer mit USt, welche Du Dir auch direkt vom FA wiederholen kannst.
Der Nachteil: Du musst Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen….mach ich dich gunstiges Angebot
- capo
Haha das klingt gut
Ja, also in erster linie sollen bzw. will ich Privatkunden bedienen. Muss jetzt mal gucken, ob Kleingewerbe oder doch eher GbR. ^^ Ich denke eh, das ich weit unter 10.000 € im Jahr bleibe ^^
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