sorry, das ist nicht richtig: Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.Zitat von noxon
Ich wäre dafür, wenns dadurch halt geschnitten wird, nichts ist schlimmer als geschnittene Spiele - besser sodann indiziert dazu uncut und sodann bei z.B. Okaysoft bestellen.Bist du nun dafür, dass es indiziert wird, wenn der Würgegriff enthalten ist oder nicht?
Dann können sich die Politiker darüber nicht mehr aufregen und behaupten, dass es auch jugendliche zocken können.




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