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Thema: Kein Ragdoll in Crysis

  1. #61
    Semi Pro
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    Zitat Zitat von KoRnFanBob Beitrag anzeigen
    Indizierte Games können auch im Netz gekauft werden.
    Und wenn man in Österreich bestellt, kontrolliert der Zoll nicht.
    Aber doch nicht auf Deutschen Seiten, oder? Die werden das wohl kaum einfach umgehen.

  2. #62
    Semi Pro Avatar von Heinz_Baer
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    Indiziert bedeutet doch bloß, das keine Werbung gemacht werden darf, oder? Wie ich schon sagte, kann das Crytek egal sein, weil jeder Gamer Crysis kennt. Also, warum auch keine Indizierung? Kaufen kann man es ja in Deutschland trotzdem. Indizierung ungleich Verbot. Und wie es schon gesagt wurde, ist alles hier wilde Spekulation auf der Grundlage der Asian-GC. Ob das so bleibt, weiß man doch nicht mal. Ich habe bis jetzt weder von Crytek noch von der USK gehört: Wenn Ragdoll eingefügt ist, wird das Spiel verboten/indiziert.
    Geändert von Heinz_Baer (09.09.2007 um 13:14 Uhr)

  3. #63
    Erfahrener User Avatar von Bugles
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    Ein spiel kann doch nicht mehr indiziert werden ??
    ( ich verstehe unter indiziert das es nicht verkauft werden darf )
    das einzige was passieren kan ist das es nur ab 18 rausgegebn wird und das ist mir schnuppe ....



    ihr habt alle eine vollkommen falsche vorstellung wie das abläuft, vor 2003 wurden spiele indizirt weil es damals noch die Empfohlene freigabe gab, und das quasie nichts bedeutete .... nach 2003 war es eine pflicht freigabe, also man MUSS mindesten 12, 16, 18 sein ....

    deswegen wir dkein spiel mehr indiziert. maximal ab 18 freigegeben aber schlimmer kann es nicht kommen =/


    schaut euch einfach nur mal doom3 an ............................................

    Was noch kommt :
    GF 8800GTx + 1GB mehr Ram + QuadCore

  4. #64
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    Zitat Zitat von foofi Beitrag anzeigen
    Das ist aber keine Lösung!
    Natürlich ist es das.

    Condemned wurde vermutlich auch nur beschlagnahmt, weil es hier nicht der USK vorgelegt wurde. Wäre es indiziert gewesen, hätte er es wohl bekommen. Aber ohne USK / BpJM Prüfung besteht immer noch die Möglichkeit, dass es ein Titel ist, der nicht nur indiziert worden wäre , sondern nach einer BPjM-Prüfung ohnehin beschlagnahmt worden wäre. ( auch in allen Geschäften, die das Spiel lagern ).

    PS: geht mal auf www.bpjm.com , da muss man mittlerweile registriert sein, um drauf zu kommen. Lächerlich.
    Geändert von Dead (09.09.2007 um 13:34 Uhr)

  5. #65
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    Zitat Zitat von Dead Beitrag anzeigen
    Natürlich ist es das.
    Theoretisch ja. Aber, lasst mich vll. falsch liegen, ist es doch schlecht für die deutsche Wirtschaft.

    Wenn jetzt alle möglichen Spiele indiziert oder gekürtzt werden und nurnoch im Ausland erhältlich sind oder nur als Uncut erhältich, gibt es auch ganz viele Leute die sich im Ausland die Uncut Version kaufen.
    Und der Spielemarkt ist groß, sehr groß.

  6. #66
    User Avatar von xstream
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    Zitat Zitat von CelluX Beitrag anzeigen
    Theoretisch ja. Aber, lasst mich vll. falsch liegen, ist es doch schlecht für die deutsche Wirtschaft.

    Wenn jetzt alle möglichen Spiele indiziert werden und nurnoch im Ausland erhältlich sind, gibt es auch ganz viele Leute die sich im Ausland die Uncut Version kaufen.
    Und der Spielemarkt ist groß, sehr groß.
    Umso besser, wenn die deutsche Wirtschaft durch Indizierungen geschädigt wird. Das gibt den an der Indizierung Beteiligten und Verantwortlichen (vor allem Politikern) vielleicht einmal zu denken..

  7. #67
    User Avatar von Merlin
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    Ich weiß garnicht warum sich hier die Leute so aufregen. Wenn ich einen Gegner kill dann erfreu ich mich daran wie die Leiche umfällt. Das heißt wenn sie von einer Klippe stürtzt oder sowas. Dann ist der Ex-Gegner für mich zumindest abgehakt. Der tut mir nix mehr an dem verschwende ich keine Munition. Den schau ich nicht mal mehr an. Ich weiß nicht wie ihr das macht aber in sofern hat das fehlende Leichen-Ragdoll auf mich überhaut keine Auswirkungen. Sicher für leidenschaftliche Leichenfledderer wird das möglicherweiße ein Abstrich sein, aber Crytek produziert ihre Spiele mit einem anderen Schwehrpunkt denk ich.
    Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen. -Albert Einstein

  8. #68
    User Avatar von bofan2000
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    Zitat Zitat von Bugles Beitrag anzeigen
    Ein spiel kann doch nicht mehr indiziert werden ??
    ( ich verstehe unter indiziert das es nicht verkauft werden darf )
    das einzige was passieren kan ist das es nur ab 18 rausgegebn wird und das ist mir schnuppe ....



    ihr habt alle eine vollkommen falsche vorstellung wie das abläuft, vor 2003 wurden spiele indizirt weil es damals noch die Empfohlene freigabe gab, und das quasie nichts bedeutete .... nach 2003 war es eine pflicht freigabe, also man MUSS mindesten 12, 16, 18 sein ....

    deswegen wir dkein spiel mehr indiziert. maximal ab 18 freigegeben aber schlimmer kann es nicht kommen =/


    schaut euch einfach nur mal doom3 an ............................................
    Da muss ich dich teilweise korrigieren. Es ist richitg, dass neue Spiele, die eine Freigabe erhalten haben, egal ob "ab16" oder "ab18", nicht mehr indiziert werden können. Das Problem ist aber, dass die Spiele erst einmal eine Freigabe bekommen müssen. Wenn den Prüfern das Spiel zu hart erscheint, dann können sie auch eine Freigabe (auch eine "ab18") verweigern, siehe z.B. Gears of War oder Dead Rising für die XBox360.

    Es könnte also sein, dass die Ragdoll-Effekte den Prüfern zu hart erscheint und deshalb keine Freigabe erteilen würden. Dann könnte das Spiel zwar trotzdem vorerst frei an Personen ab 18 Jahren verkauft werden, es kann aber dann indiziert werden, was auch bei Spielen ohne Freigabe sehr schnell der Fall ist, außerdem ist der Verkauf solcher Spiele stark eingeschränkt. Große Ketten wie Saturn und Mediamarkt nehmen zu 99% keine Spiele/Filme ohne Freigabe ins Programm auf, weil denen die Abgabekontrolle zu stressig ist.

    Wenn ich das aber richtig gelesen habe, dann verzichtet Crytek auf die Ragdoll-Effekte aufgrund akt. Ereignisse. Zurzeit stehen ja die sogenannten Killerspiele in mehreren Ländern unter Beschuss, vielleicht will man da etwas vorbeugen, was ich widerrum schade fände, denn Ragdoll-Effekte tragen nunmal zu mehr Realismus bei.
    Asus Commando / Intel C2Q Q6600 / Cellshock 4GB DDR2 800MHz CL 4-4-4-12
    Zotac GeForce GTX 280 / Creative SB Audigy 2 ZS / Samsung SyncMaster 226BW

  9. #69
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    Zitat Zitat von CelluX Beitrag anzeigen
    Theoretisch ja. Aber, lasst mich vll. falsch liegen, ist es doch schlecht für die deutsche Wirtschaft.

    Wenn jetzt alle möglichen Spiele indiziert oder gekürtzt werden und nurnoch im Ausland erhältlich sind oder nur als Uncut erhältich, gibt es auch ganz viele Leute die sich im Ausland die Uncut Version kaufen.
    Und der Spielemarkt ist groß, sehr groß.

    Naja, ich denke, es ist eine Minderheit, die sich Spiele importiert. Sonst würden wie gesagt keine zensierten Spiele hier erscheinen. Und diese Minderheit wirkt sich wohl auch nicht soo sehr auf die Wirtschaft aus.

    Und wenn es eine größere Auswirkung haben sollte, dann sehen die Verantwortlichen wenigstens mal, was ihre Indizierungs- und Zensierungspraktik bringt: Nämlich gar nichts.

    Edit: Ahh, das hat ja xstream schon geschrieben, hab ich ganz übersehen ^^'

    Wo kann ich eigentlich nachsehen, welche und wie viele Spiele indiziert sind? Wie gesagt, auf BPjM.com ist ja eine Registrierung notwendig -.-
    Geändert von Dead (09.09.2007 um 13:40 Uhr)

  10. #70
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    Also:
    Ein Spiel KANN in DE indiziert werden! Und zwar dann, wenn die USK die Bewertung verweigert! Das passiert, wenn ein Spiel so brutal ist, dass es massiv gegen moralische Grundsätze verstößt...
    Wenn die USK diese Bewertung verweigert (USK 0, 6, 12, 16,18 ), dann befasst sich die BPjM mit dem Spiel. Wenn diese das Spiel als jugendgefährdend einstuft, wird es auf die schwarze Liste gesetzt. Damit ist die Indizierung vollzogen.


    Indizierung bedeutet konkret:
    1. Das Spiel darf NICHT mehr beworben werden!
    2. Das Spiel darf NICHT offen im Laden ausliegen!
    3. Das Spiel wird NUR gegen Vorlage des Personalausweise/Führerscheins UNTER der Theke verkauft! (D.h. die volljährige Person geht zum Händler seines Vertrauens und verlangt das Spiel. Dieser vergewissert sich über das Alter des Kunden und greift unter die Theke und das Spiel wandert in eine dezente Plastiktüte...)
    4. Das Spiel darf NUR dann weiterverkauft werden, wenn der Besitzer sich ebenfalls vom Alter des Neubesitzers überzeugt.

    Falls die USK dem Spiel aber eine Bewertung erteilt, kann das Spiel NICHT mehr nachträglich indiziert werden, es sei denn, bei der Präsentation mit anschließender Bewertung wurden wesentliche Spielinhalte verschwiegen (z.B. durch eine gesonderte Prüfversion, die nicht mit der Verkaufsversion identisch ist). Dann kann die USK ihre Bewertung zurückziehen und die BPjM kommt zum Zuge. Der Hersteller kann dann eine neue Version veröffentlichen, welche dann das Prüfungsverfahren erneut durchläuft.


    Man kann indizierte Spiele im Internet bestellen.
    Als einige deutsche Beispiele wären hier genannt:

    www.okaysoft.de
    www.spielegrotte.de

    Ausland:
    www.gameware.at


    Diese Händler haben einen gesonderten Bereich, der NUR dann betreten werden kann, wenn dem Versandhändler deine Daten in Form einer Kopie des Personalausweises vorliegen. Diese Kopie wird per eMail an den Händler geschickt, welcher nach der Überprüfung dem Kunden seine Zugangsdaten zusendet. Mit diesen Daten loggt sich der Kunde auf dem Server des Händlers ein und hat Zugriff auf die Spiele (auch US & GB-Versionen) (Das ganze funktioniert wie eine virtuelle Version der "ab-18-Abteilung" in der örtlichen Videothek...)
    Wenn sich der Kunde für ein Produkt entschieden und bezahlt hat, versendet der Händler das Spiel mit dem Aufdruck "eigenhändige Überstellung" an den Kunden.
    Der Postbote ist durch den Aufdruck dazu angehalten, vor der Herausgabe des Produkts die Personalien der entgegennehmenden Person zu überprüfen. Die Aushändigung ist nur dann möglich, wenn der Personalausweis & die Adressdaten EXAKT übereinstimmen (als Bsp.: wenn auf dem Paket "Max Mustermann" steht, aber auf dem Personalausweis "Max Peter Mustermann", so wird das Paket NICHT ausgehändigt!).
    Falls der Empfänger aus bestimmten Gründen NICHT in der Lage ist, die Ware entgegen zu nehmen, so kann er einer VOLLJÄHRIGEN Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Entgegennahme des Pakets erteilen! Entsprechende Formulare sind bei der örtlichen Postdienststelle zu bekommen.
    Diese Person kann dann nach Überprüfung der Personalien das Paket entgegennehmen und MUSS sicherstellen, dass allein der eigentliche Empfänger das Spiel erhält!

    Bei dem österreichischen Versand entfällt diese Überprüfung, da dort andere Jugendschutzsysteme gelten!


    Bei www.amazon.de gibt es auch die Möglichkeit, USK18-Titel zu bestellen. Allerdings keine indizierten Titel.
    Der Rest läuft genauso wie bei den anderen Händlern ab!


    Ich hoffe, ich habe damit einigen hier geholfen!

    Regards,
    NaDa ^_^
    Geändert von NaDa (09.09.2007 um 13:49 Uhr)
    Fjoergyn - Sade
    Als wären wir niemals geboren
    Ein reiner Streich der Phantasie
    Als hätte sich die Welt verschworen
    Und den Menschen gab es nie

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