das hat nichts mehr mit garantie zu tun versteh das doch endlich mal, da greift gewährleistung, da es ein verbrauchsgüterkauf ist.
ganz einfach und damit ist der händler der der mir beweisen muss das die karte durch meine aktion kaputt gegangen ist!
und mehr nicht, es geht nicht mehr um garantie oder sonst was, das musst du mal verstehen habe ich aber auch unten gesagt!
aber hier mal damit du endlich mal verstehst was ich sagen will :
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf
hier ein zitat :
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren!Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.





					
					
					
						
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