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Thema: Garantie oder Gewährleistung ? 280GTX

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Semi Pro Avatar von Sandbox_User
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    Zitat Zitat von 1337_alpha Beitrag anzeigen
    kannste vergessen
    Die Garantie ist weg und die bekommst du so schnell nicht wieder
    Das hat nix mit Gewähleistung zu tun
    Ein Produkt hat solang Garantie solang nix daran modifiziert wurde oder der ursprungszustand verändert
    Kannste knicken die Karte bekommste nicht ausgetauscht


    deine meinung kenne ich und muss dich enttäuschen das mit der gewährleistung habe ich von jemandem der mitsicherhit mehr ahnung von den dingen hat als du.

    und der zustand wurde nicht verändert, aber egal deine meinung kennen wir also poste sie bitte nicht nochmal in diesem thread danke

  2. #2
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Aha wer kennt denn meine Meinung? Werd doch nich gleich blöd
    Aber glaubst du echt die Händler wären so dumm? Das bezweifel ich denn dann könnte jeder der nen Wasserkühler auf seiner GRaka hat kommen wenn sie kaputt ist
    Die Schreiben das sogar extra dazu dass die Garantie flöten geht sobald der Lüfter gelöst ist usw
    Das war schon immer so sonst würden die auch keine Vorsichtsmaßnahmen anbringen anhand denen sie sehen können dass die Karte umgebaut wurde

  3. #3
    Semi Pro Avatar von Sandbox_User
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    das hat nichts mehr mit garantie zu tun versteh das doch endlich mal, da greift gewährleistung, da es ein verbrauchsgüterkauf ist.

    ganz einfach und damit ist der händler der der mir beweisen muss das die karte durch meine aktion kaputt gegangen ist!
    und mehr nicht, es geht nicht mehr um garantie oder sonst was, das musst du mal verstehen habe ich aber auch unten gesagt!


    aber hier mal damit du endlich mal verstehst was ich sagen will :

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf


    hier ein zitat :

    Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.
    aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren!
    Geändert von Sandbox_User (17.07.2008 um 20:49 Uhr)

  4. #4
    Co-Administrator Avatar von ZaCXeeD
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    ne frage passt zum topic, geht die garantie weg, weil bei der EVGA Grafikkarte ist so ne art folie dran, kann irgendwie die garantie oder sonstiges entfallen?

  5. #5
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Zitat Zitat von Crysis2142 Beitrag anzeigen
    ne frage passt zum topic, geht die garantie weg, weil bei der EVGA Grafikkarte ist so ne art folie dran, kann irgendwie die garantie oder sonstiges entfallen?
    Die Grantie geht beim Kühlerwechsel immer wge außer bei EVGA USA
    Bei EVGA Deutschland is das nich so
    Ich würde es versuchen gegen die vorzugehen aber dir ist schon bewusst dass ein Anwalt auch nochmal ne Stange Geld kostet? Und das nich wenig
    Aber ich glaube kaum dass du Erfolg haben wirst

    Der Verbrauchsgüterkauf gilt nur wenn du das zeug nich modifiziert hast
    In deinem Fall is selbst der weg
    Glaub mir doch -.-

  6. #6
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    Die Gewährleistung zieht in deinem Fall nicht^^
    Aber...
    Wenn du die Karte schon bei einem Händler um die Ecke gekauft hast so wie ich das verstehe (?) dann sag ihm er soll die Karte einschicken und gut ist!
    Du hast nie etwas von Lüfter abnehmen erwähnt und wenn du wie du ja sagst, ganz zart dabei warst wird man auch keine demontage Spuren finden!
    Also ich denke dein Problem liegt einfach in der Kommunikation mit deinem Händler?!
    Er wills doch schliesslich zufriedene Kunden also wenn du zu jung oder sonst was bist um dich KOMPETENT auszudrücken dann schicke jemand anderen hin!
    Und das der Verkäufer genervt war ist doch klar!
    Ich kann mir gut vorstellen das du ziemlich aufbrausend warst
    Du gehst also zu deinem Händler und sagst er möchte bitte deine Defekte Karte einschicken weil sie kaputt ist NICHT MEHR UND NICHT WENIGER!
    Wenn er dann sagt du hättest daran rumgeschraubt, sagst du das dem nicht so sei^^
    Egal wie blöd du dir dabei vorkommst weil du in ja praktisch ins Gesicht lügst
    DANN ist der Händler bzw. Hersteller in der Beweiss Pflicht!
    Viel Glück!

    Viel Erfolg!
    Geändert von Mellow (17.07.2008 um 21:19 Uhr)

  7. #7
    Prophet Avatar von 1337_alpha
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    Zitat Zitat von Mellow Beitrag anzeigen
    Die Gewährleistung zieht in deinem Fall nicht^^
    Aber...
    Wenn du die Karte schon bei einem Händler um die Ecke gekauft hats so wie ich das verstehe (?) dann sag ihm er soll die Karte einshciken und gut ist!
    Du hast nie etwas von Lüfter abnehmen erwähnt und wenn du wie du ja sagst, ganz zart dabei warst wird man auch keine demontage Spuren finden!
    Also ich denke dein Problem liegt einfach in der Kommunikation mit deinem Händler?!
    Er wills doch schliesslich zufriedene Kunden also wenn du zu jung oder sonst was bist um dich KOMPETENT auszudrücken dann schicke jemand anderen hin!
    Und das der Verkäufer genervt war ist doch klar!
    Ich kann mir gut vorstellen das du ziemlich aufbrausend warst

    Viel Erfolg!
    Das is egal
    Der wird das zu XFX schicken

  8. #8
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    wenn man jetzt desswegen nen anwalt einschalten würde wäre das auf deutsch gesagt blöd, denn sb_user hat ja nachdem der graka-lüfter geräusche gemacht hat, den lüfter abgebaut, also sozusagen die garantie in den müll geschmissen. Es ist ja immer so blöd bei den Elektroteilen ob pc etc. wenn i-was selber dran gemacht wurde, dann is garantie weg. Hätte man die graka jezt gleich zum händler gebracht und das prob geschildert, dann hätte der händler das ding eingeschickt und für reperatur un so wäre nix angefallen wegen garantie, fertig wär´s und so wie sb_user das gemacht hat, würden vll. mehr kosten drauf zukommen, wenn er das mit nem anwalt un so machen würde

    also sb_user meiner meinung nach würde ich keinen anwalt einschalten, die garantie is weg. Du könntest das ding nur noch über´n händler einschicken lassen und reperieren lassen in so fern was kaput is^^

    ich hoffe ich konnte dir helfen
    600 Watt Netzteil || Intel® Core 2 Duo E8400 (3,0 GHz) || 2.048 MB SDRAM-DDR2 || 2x NVIDIA GeForce 9600 GT (512mb) + NVIDIA nForce 750i SLI ||

  9. #9
    Erfahrener User Avatar von masterserial2
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    du bist ja unterwegs .. bei ner 400 euro karte wenn da etwas schleift oder nicht passt wird das ding sofort zurückgebracht ....


    kannst doch nicht einfach den lüfter abbauen und dannach noch garantie oder umtauschrecht einfordern ... das geht so nicht ,,,,


    und wenn eine karte übertaktet wurde ist das immer feststellbar ... da wird einfach das bios ausgelesen .... schon wissen die jungs was du mit der karte gemacht hast ...
    AMD x2 6000+@3,5GHZ / / ATI 3870 512 mb (DDR4) / / 3 GB G.E.I.L ultra@900MHZ / / ASUS M2A-MVP / / ENERMAX LIBERTY 500 watt / / Logitech G19

  10. #10
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    Nun da muss ich dir widersprechen.keine Firma kann Nachweisen ob du übertaktet hast.ich hätte sie auch sofort zurückgeschickt aber da sieht man den gutmütigen bestraft das leben...
    Main Station:
    E8600 4,5 ghz /Asus Comando/2GB Reaper9200/8800GTX
    Cpu&Gpu watercooled by TFC&Aquacomputer
    Bench Untersatz:
    Celeron D347 6-7ghz cooled by Kühlschrank Chiller

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