[...] Andererseits sieht es die Wirtschaftslage in so einem Fall vor, 'Das Arbeitsverhältnis aufgrund unzumutbarer Unstände, wie die Weiterbeschäftigung, aufgrund von Persönlichkeits-Schädigung vor, zu beenden.'
1 : 0 für den Chef -.-
Und was hat man dann vom Kündigungsschutzgesetz wenn man hinterher doch auf der Strasse steht ? Denk mal genau nach...
Eben, gar nix... (höchstens ne kleine Abfindung)