Hallo.
Ich würd mich freuen, wenn einer mit evtl. Ahnung zum Thema Verfolgung von Aktionen via IP etc. (ich weiß komischer Anspruch meinerseits^^)
mir eine Frage beantworten würde:
Folgende Situation sei gegeben:
(1) Ich benutze ein Programm zum Mitschnitt von Sound direkt von der Soundkarte
(also das was man gerade abspielt z.b. über iTunes,Browser,WMP, ..etc.).
(2) Angenommen es kommt zum hypothetischen Fall, dass ich im Internet meinetwegen durch Werbung
auf ein gutes Lied stoße und es haben will, aber nicht weiß wie es heißt (ich find z.b. einfach die Melodie gut^^).
(3) Nun benutze ich dieses Audio-Mitschnittprogramm und produziere mir das nette Stück Audio-Datei,
danach speichere ich es vorsorglich auf meiner Festplatte.
Nun die entscheidende Frage:
Kann ein Außenstehender in irgendeiner Weise erkennen/zurückverfolgen, etc.,
dass ich dieses Programm angewandt und ein Mitschnitt getätigt habe?
In anderen Worten: "kommunizieren solche Programme bei ihrer Funktion mit dem Internet und lassen sich somit Rückschlüsse auf die Tat ziehen"
Ich weiß nicht, ob ich den Namen dieses Programms hier posten darf,
aber es werden sicherlich einige hier kennen.
Es sei einfach vorausgesetzt, dass es ein normales Audioprogramm ist wie viele andere auch.
PS:
Ich denke viele werden wissen worauf dies abziehlt, das Verfahren ist ja nicht unbekannt im Internet,
aber dennoch hab ich mich mal vorsichtig ausgedrückt ^^sry dafür..
Würd mich auf jeden Fall auf Kommentare/Meinungen dazu freuen.
Wie gesagt zu der Frage oben, nicht zum Thema und der Rechtslage an sich...
