Die Lehrerin darf an sich ihre Meinung in der Öffentlichkeit frei vertreten jedoch verstosst sie mit ihrer Aussage, die du in deiner Post geschildert hast, gegen ein Menschenrecht, nämlich gegen das Persönlichkeitsrecht, da sie mit dieser Aussage deinen Ruf (deine Menschenwürde) beeinträchtigen würde.

greez