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Man steht als Fahrradfahrer an einer roten Ampel auf dem Fußweg und hat keine Möglickeit vorher auf die Straße zu wechseln.
Da stellt sich die Frage, wann man vom Fußweg auf die Straße fahren darf, um dort weiterzufahren.
Wenn die Ampel für Autofahrer rot ist, dürfte man eigentlich nur über die Ampel schieben, aber nicht nach rechts abbiegen um auf die Straße zu fahren.
Bei Rot für die Fußgänger ist es eh nicht erlaubt auf die Fahrbahn zu wechseln.
Denke ich zu kompliziert oder ist es praktisch garnicht möglich, irgendwie "legal" auf die Straße zu gelangen, wenn man nirgendswo anders raufwechseln kann ?
Diese Frage stelle ich mir jeden Tag an der gleichen Kreuzung.
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