Die Indizierung bzw. die jetzt erfolgte Umtragung von Call of Duty Black Ops bezieht sich vorerst nur auf die Xbox-360-Version. Ableger für Playstation 3 und PC sind allerdings inhaltsgleich und werden von dieser Änderung ebenso betroffen sein. Deutsche PC-Spieler können also nach wie vor auf eine reibungslose Aktivierung des Spiels bei Steam hoffen.
Auch wenn sich augenscheinlich nicht viel ändern mag, hat die Umtragung in die Liste A zur Folge, dass Activision ein Verkaufsverbot der AT-PEGI-Version von Call of Duty Black Ops kaum noch zu befürchten hat. Zudem wird mit der Aufnahme in die Liste A festgestellt, dass Call of Duty Black Ops keine strafrechtlich relevanten Inhalte hat, allerdings jugendgefährdend ist, d.h. die Entwicklung, Minderjähriger gefährdet. Der Bezug der österreichischen Version in Deutschland wird auch in Zukunft möglich, aber nur unter erschwerten Bedingungen durchführbar sein.
Computerspiele auf der Liste A dürfen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht offen ausgestellt oder beworben werden. Verstöße gegen diese Vorschriften oder der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren sind zudem unter Strafe gestellt (§27 Absatz 1 Nr.1 und 2 JuSchG). Die geschnittene Version bleibt von der Aufnahme in die Listen jugendgefährdender Medien unberührt und ist weiterhin ohne Einschränkungen erhältlich.
Quelle:
http://www.pcgameshardware.de/aid,80...on-Spiel/News/