@foofi. Gewinnspiele, die eine Version des Spiels als Preis beinhalten, bewerben dieses Spiel. Daher lassen wir wohl alle im Fall einer Indizierung die Finger davon, da das wahnsinnig teuer werden kann. Ich bin natürlich vollkommen Deiner Meinung,
^^ das kriegen wir ja nicht vom Staat/Crytek/EA geschenkt, das kaufen wir selber, da können wir doch selber bestimmen an wen das geht...
aber das wird leider nicht zählen.

Hier mal eine Stellungnahme der USK.


Hallo Nathalie,
vielen Dank für Ihre freundliche mail und Ihr Interesse!



Spiele, die eine so genannte USK 18 („keine Jugendfreigabe gemäß §14 Jugendschutzgesetz“) erhalten haben, dürfen beworben werden.



Für ein durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziertes Spiel darf dagegen KEINE Werbung gemacht werden.



Die Kriterien für eine Indizierung finden Sie unter www.bundespruefstelle.de, unter Indizierungsverfahren und Spruchpraxis.



Niemand kann Ihnen verbieten, sich zu einem Spiel zu äußern, das weder indiziert noch beschlagnahmt („verboten“) wurde.

Sie müssen allerdings aktuelle Vorgänge im Jugendschutz beachten.

Denn auch Trailer und Demos zu bisher unveröffentlichten Spielen kann die BPjM indizieren. Und dann dürfen sie natürlich nicht in Bereichen gezeigt werden, die jedermann zugänglich sind.



Auch sind Sie nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verpflichtet, keinerlei jugendbeeinträchtigende Inhalte zu zeigen, wenn, dann nur in nicht allgemein zugänglichen Bereichen.



Bitte wenden Sie sich mit konkreten Fragen zu reinen Internet-Inhalten an www.jugendschutz.net.



Beste Grüße

Christine Schulz



Christine Schulz

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