Ich würde mir an deiner Stelle auch einfach gefixte .exe-Dateien besorgen.
Das mag rechtlich bedenklich sein - aber mal ernsthaft - wer sollte jemanden, der die Originale zuhause liegen hat, deshalb verklagen/anzeigen?!
Die Publisher/Softwareschmieden um sich ihre verbliebenen Kunden auch noch zu vergraulen?
Und selbst wenn man eine Anzeige bekommen sollte (wobei mir momentan kein Fall dazu einfällt), wäre das Strafmaß äußerst gering. Strafrechlich ist sowieso aufgrund der Geringfügigkeit des Tatbestandes nichts zu befürchten und zivilrechtlich hängt die Sache vom Kläger ab. Die einzigen ernstzunehmenden Kläger wären die oben erwähnten Publisher. Aber wie sollten die überhaupt darauf kommen, dass du eine alternative .exe benutzt? Online-Durchsuchungen sind in diesem Fall verfassungswidrig und wenn die eine der großen Seiten, die derartige Dateien anbieten, infiltrieren und IPs loggen wäre es trotzdem noch egal, da erstmal die Verfasser/Programmierer ermittelt würden...
Insgesamt ist es mMn somit absolut ungefährlich und legitim, seine Laufwerke auf diese Weise zu schützen.
Und bevor nun jemand schreibt, dass eine kleine Straftat trotzdem noch eine Straftat sei (a la "Ich klau ja auch keinen Kaugummi im Supermarkt" ) so sei demjenigen noch §903 BGB ans Herz gelegt. Das "Recht Dritter", welches dem Eigentümer verbietet, den Kopierschutz seines Eigentums zu umgehen, wobei dem Dritten kein Schaden zugefügt wird, und welches dann noch vor einem seriöen Gericht Bestand haben soll, will ich sehen...