mal ne rechtliche frage:
darf man sich ein image auf die festplatte ziehen solange man das spiel selber hat???
weil dann könnte man damit das problem umgehen...
mal ne rechtliche frage:
darf man sich ein image auf die festplatte ziehen solange man das spiel selber hat???
weil dann könnte man damit das problem umgehen...
A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.
Also mich hat mein Laufwerk auch immer generft, weil es ja brutal aufdreht, und selbst wegen dem kleinsten Mist voll auf 18x hochgeht, und somit 5 mal lauter als jedes andere Teil im Pc.
Helfen tut hier Cd Bremse oder das Nero teil,das ich nutze, ka wies heißt, bin grad net zuhause.
Jedenfalls schraub ich dann bei zB Wc3 die CD Geschwindigkeit auf ka 4x runter, oder nehms nach dem Start raus.
Die meisten Spiele brauchen eh nix mehr von der DVD außer eben wegen dem Kopierschutz, deswegen wird hier nichts langsamer wenn man das Laufwerk runterdrosselt. Du kannst sogar allgemein runterdrosseln, und die Zeit, in der das LW nach einem Zugriff eingeschalten bleibt zB von den 2 min auf 1 min verkürzen (nero).
@image machen:
bei neuen Spielen geht das nicht mehr so einfach.
Da brauchst du dann wieder Tools, die dazu beitragen, dass der kopierschutz nicht checkt, dass er von einem image liest, oder dass er nicht bemerkt, dass ein emulationsprog läuft.
Das wiederum darf man nicht, weil man ja den Kopierschutz nicht umgehen darf..
Also bevor du anfängst dich mit images herumzuärgern, hol dir gleich nen "Patch", der ist gleich illegal, aber nicht so komplitziert.
Ich hab das aber nicht nötig, denn ich zock net so viele Spiele paralell, dass ich oft DVD wechseln müsste.
Probier das mit Cd Bremse^^
2600k 4.4Ghz@water, Gigabyte GTX 670 4gb, asus p8p67 deluxe, und noch immer: xfi-xtreme music --sennheiser pc151 -- Logitech G15 classics roxomg
Ich würde mir an deiner Stelle auch einfach gefixte .exe-Dateien besorgen.
Das mag rechtlich bedenklich sein - aber mal ernsthaft - wer sollte jemanden, der die Originale zuhause liegen hat, deshalb verklagen/anzeigen?!
Die Publisher/Softwareschmieden um sich ihre verbliebenen Kunden auch noch zu vergraulen?
Und selbst wenn man eine Anzeige bekommen sollte (wobei mir momentan kein Fall dazu einfällt), wäre das Strafmaß äußerst gering. Strafrechlich ist sowieso aufgrund der Geringfügigkeit des Tatbestandes nichts zu befürchten und zivilrechtlich hängt die Sache vom Kläger ab. Die einzigen ernstzunehmenden Kläger wären die oben erwähnten Publisher. Aber wie sollten die überhaupt darauf kommen, dass du eine alternative .exe benutzt? Online-Durchsuchungen sind in diesem Fall verfassungswidrig und wenn die eine der großen Seiten, die derartige Dateien anbieten, infiltrieren und IPs loggen wäre es trotzdem noch egal, da erstmal die Verfasser/Programmierer ermittelt würden...
Insgesamt ist es mMn somit absolut ungefährlich und legitim, seine Laufwerke auf diese Weise zu schützen.
Und bevor nun jemand schreibt, dass eine kleine Straftat trotzdem noch eine Straftat sei (a la "Ich klau ja auch keinen Kaugummi im Supermarkt" ) so sei demjenigen noch §903 BGB ans Herz gelegt. Das "Recht Dritter", welches dem Eigentümer verbietet, den Kopierschutz seines Eigentums zu umgehen, wobei dem Dritten kein Schaden zugefügt wird, und welches dann noch vor einem seriöen Gericht Bestand haben soll, will ich sehen...
MfG