Stimmt. Das ist es was viele Politiker auch als Grund anführen, warum zwar Killerspiele verboten werden sollen, aber keine Killerfilme.Zitat von foofi
Ich finde das allerdings Blödsinn. Bloß weil es interaktiv ist, ist es meiner Meinung nach nicht mehr oder weniger brutal.
Ich finde, dass ein Erwachsener das Recht haben sollte, solche Spiele spielen zu dürfen und genau darum geht es hier.
Minderjährige sollten das definitiv nicht spielen dürfen, aber einem Erwachsenen darf nicht vorgeschrieben werden dürfen, was er für Spiele spielen darf, selbst wenn sie noch so unmoralisch ist. Solange es niemanden schadet und es rein virtuell stattfindet finde ich das vollkommen ok.
Wieso nimmt sich der Staat das Recht heraus mir vorschreiben zu wollen, was gut und was schlecht für mich ist? Man sollte immer im Kopf behalten, dass es bei einer Indiziierung nicht um den Jugendschutz geht.
Hier geht es ganz einfach darum einem mündigen Menschen etwas verbieten zu wollen, was keinem anderem Menschen Schaden zufügt.
Wenn ich das Spielen will, dann ist das doch wohl meine Sache. Das unterscheidet sich nicht im geringsten dadurch, als wenn ich mir diesen Würgegriff oder was auch immer rein in Gedanken vorstellen würde und die kann man mir Gott sei Dank noch nicht verbieten. Noch darf ich mir vorstellen was ich will, selbst wenn diese Dinge unmoralisch sind.
Warum darf ich sie also nicht virtuell auf dem Computer durchführen?





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