Kreditgebühr:
Quelle: http://www.finon.info/lexikon/Kreditgebuehr.htmlDie Kreditgebühr ist eine gesetzlich festgelegte Gebühr, die bei Vertragsabschluss eines Kredites vom jeweiligen Kreditinstitut an den Kreditnehmer verrechnet wird. Eine andere Bezeichnung für diese Gebühr ist auch Rechtsgeschäftsgebühr. Die Kreditgebühr ist bei Krediten aller Art zu leisten. Auch, wenn der Kredit beispielsweise in Form einer Ratenvereinbarung im Einzelhandel abgeschlossen wird. Die Kreditgebühr wird oft in die erste Rate eingerechnet bzw. gleich bei Vertragsabschluss vom Kreditnehmer bezahlt. Einige Kreditinstitute bieten aber auch an, die Gebühr in die monatlichen Raten mit einzurechnen.






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