Man hat doch beim Kauf im Internet auf die meisten Produkte ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Wie sieht es mit einer Bohrmaschine aus ? Ich meine, einen Computer kann ich anschalten und alles austesten, ohne wirklich "Gebrauchsspuren" zu hinterlassen. Hier geht es aber um eine Bohrmaschine oder eben allgemein Handwerksgeräte (habe aber speziell das Problem mit einer Bohrmaschine).
Wie soll ich denn testen, ohne die Bohrmaschine in Gebrauch zu nehmen ? Ich habe bei einem Shop angefragt und so eine Antwort bekommen: Wenn ich die Bohrmaschine in Betrieb nehme, muss ich automatisch eine "Überprüfungspauschale" von 35€ bezahlen ! Dem kann ich entgehen, wenn ich im Ladengeschäft teste (was nicht geht, da das Geschäft hunderte km entfernt ist - logisch, deshalb auch Internetkauf...).
Ich kenne diesen Satz "Wenn sie es testen, wie es Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre (...)". Wie sollte ich es denn im Ladengeschäft auf Funktion testen, wenn ich es nicht einschalten darf ?
Ein "stinknormaler" Bohrer kostet niemals 35€/Stück. Keine Ahnung, von welchen Spezial-Anfertigungen die hier reden. Aber ich habe eigene Bohrer Zuhause, mit denen ich das testen würde. Der Verschleiss des Gerätes bei diesem Test wäre dann ja praktisch null.
Normalerweise darf man mir doch nur etwas in Rechnung stellen, wenn ich den Wert eines Gerätes mindere. Aber das ist mir bisher noch nie untergekommen, dass ein Shop davon Gebrauch macht ! Wurden immer sämtliche Elektrosachen einfach zurückgenommen.
Habe bei einem anderen Shop angefragt und der meinte sogar "Wir nehmen es nur in Originalverpackung und unbenutzt" zurück. Wie soll ich es dann testen ? Soll ich die Verpackung anstarren ?!!
Bitte helft mir hier weiter. Am besten mit Fakten !
Die 14 Tage sind nicht dazu da, um das Produkt zu testen.
Die sind dafür vorgesehen um das Produkt zu betrachten, da das ja im Internet nicht möglich ist
Sobald du das Produkt benutzt, ist es aus mit den 14 Tagen Rückgaberecht
Du kannst es zwar dann zurückschicken, musst aber dann wenn der Hersteller oder Shop rummeckert den Wertverlust begleichen
Und wer definiert den Betrag des Wertverlusts bzw. den Restwert ? Muss das nicht ein Gutachter machen ? Und muss der Shop dann nicht selbst ein Gutachten über den aktuellen Wert erstellen lassen, da sie ja immerhin das Geld zurück wollen ?
Das liegt in meinen Augen im ermessen des Shops
Und wenn du dann damit nicht einverstanden bist kannst du einen Gutachter bzw. Anwalt einschalten
Da bin ich mir aber nicht ganz sicher
Bei einem einfachen Bohrer ist das aber in meinen Augen in keinem Verhältniss zum Wert des Produktes
Und was heißt hier "da sie ja immerhin das Geld zurück wollen"
Im Prinzip hättest du ja nichtmal die Verpackung aufmachen dürfen
Was meinst du mit auf der sicheren Seite?!
35€ sind halt für die Überprüfung und dann kann es denke ich nochmal sein, dass da Geld für den Wertverlust verlangt wird
Fändest du es eine gute Idee dort einfach mal anzurufen und genau nachzufragen, wie sie es damit handhaben ?
Bei vielen Shops, bei denen ich bestellt habe, war die Voraussetzung für eine Rücksendung eigtl. nur "Original-Verpackung" und damit meinten die auch nur, dass es wieder im Original-Karton zurückgeschickt werden müsste.
Habe nun angerufen. Ergebnis: Es wird eigtl. nur an gewerbliche Kunden geliefert. Wenn ich bestelle, erkläre ich mich damit einverstanden, als gewerblicher Kunde behandelt zu werden und verzichte damit auf mein Rückgaberecht. Häh ?! Was soll denn das ?